Rechtslage bei fehlgeschlagenen Immobilienfinanzierungen erläutern
Berlin: (hib/VOM) Die Rechtslage bei fehlgeschlagenen Immobilienfinanzierungen interessiert die PDS-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 14/9169) heißt es, bislang sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) davon gekennzeichnet gewesen, dass berechtigte Ansprüche der Verbraucher gegenüber den finanzierenden Banken nur durchgesetzt werden konnten, wenn von Verbraucherseite zweifelsfrei eine enge Verflechtung zwischen Kreditinstitut und Vertrieb nachgewiesen wurde. Inzwischen hätten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des BGH einen neuen rechtlichen Ansatz erbracht. Allerdings seien dabei die Rechtsfolgen des Widerrufs beim Darlehens- und beim Kaufvertrag noch nicht abschließend geklärt. Unter anderem soll die Regierung sagen, was sie davon hält, ein zwingendes Schiedsverfahren einzuführen, in dem kurzfristig und unbürokratisch Streitigkeiten zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden beigelegt werden können. Auch zur Einführung einer Umkehr der Beweislast bei den darlehensfinanzierten Immobilienerwerben soll sich die Regierung äußern. Ebenso will die Fraktion wissen, zu welchen Ergebnissen die Regierung bei der Prüfung der Frage kam, wie enttäuschte Anleger bei Beratungsfehlern effizient abgesichert werden können. Als weiteres Problem nennen die Abgeordneten, dass begründete Schadensersatzansprüche vielfach ins Leere gingen, weil Verkäufer oder Vertrieb nicht mehr zu finden oder zahlungsunfähig sind.