Bundesregierung prüft Vollzugsdefizit bei der Darstellung von Gewalt
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lässt durch eine Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen prüfen, ob es ein Anwendungsdefizit geltenden Rechts bei der Darstellung von Gewalt gibt. Dies ist Teil der Antwort ( 14/9173) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/9094). Im Hinblick auf den Jugendschutz erachten die Koalitionsfraktionen eine Neuordnung des Jugendmedienschutzes für notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde am 16. Mai 2002 ein Gesetzentwurf ( 14/9013) eingebracht, der unter anderem die Alterskennzeichnung von Computerspielen vorsieht und den Zugriff von Jugendlichen auf schwer jugendgefährdende Trägermedien verbietet. Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass der Jugendschutz nicht allein Aufgabe gesetzlicher Regelungen sein könne. Deshalb sei nicht nur die Politik gefordert, sondern alle Kräfte der Gesellschaft.