Regierung: Änderung der Versicherungspflichtgrenzen der GKV prüfen
Berlin: (hib/HAU) Um gut verdienende junge Mitglieder länger in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu halten, will die Bundesregierung im Rahmen einer Gesundheitsreform eine Veränderung der Versicherungspflichtgrenzen für neue Mitglieder prüfen. Als Zeitpunkt für eine solche Reform nennt die Exekutive die nächste Legislaturperiode. In ihrer Antwort ( 14/9181) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/9038) spricht die Regierung von einer Steigerung des Wanderungssaldos zugunsten der Privaten Krankenversicherung (PKV) und zu ungunsten der GKV von 92.000 (1994) auf 213.000 (2001) Mitgliedern. Der durch die Wechsel entstandene Nettoverlust der GKV liege bei zirka 1 Milliarde Euro, so die Regierung. Sie erhofft sich von einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze eine Stärkung der umlagefinanzierten GKV, da gut verdienende Mitglieder, die am Anfang des Beruflebens stehen, ihr länger erhalten blieben. Modellrechnungen ließen allerdings unberücksichtigt, dass ein großer Teil der PKV-Kunden wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler nicht von einer Neuregelung betroffen wären. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze über die jährliche Dynamisierung hinaus sei hingegen nicht vorgesehen.