Regierung: Bei Verdacht auf Vorteilsgewährung und -annahme nicht abhören
Berlin: (hib/NEI) Die Bundesregierung spricht sich gegen den Vorschlag des Bundesrates aus, den Katalog der Straftaten, bei denen eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation der Verdächtigen nach der Strafprozessordnung erlaubt ist, um die Vorteilsgewährung und -annahme zu erweitern. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/9258) hervor. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Regierung zur Ausführung des zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EU ( 14/8998) begründet sie ihre Ablehnung damit, zunächst die Ergebnisse des im Auftrag des Bundesjustizministeriums zurzeit erarbeiteten Gutachtens zur Notwendigkeit und Erfolgseignung heimlicher Ermittlungsmaßnahmen abwarten zu wollen. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Kronzeugenregelung für Bestechungsdelikte wird von der Regierung abgelehnt. Zur Begründung verweist sie auf die bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Kronzeugenregelungen im Strafrecht ( 14/5938) dargelegten grundsätzlichen Bedenken gegen immer weitere bereichsspezifische Kronzeugenregelungen. Darin hatte sie die Ansicht vertreten, solche Regelungen ermöglichten keine sachgerechte und praxisgerechte Handhabung und es werde dadurch die Frage aufgeworfen, nach welchen Kriterien in einigen Bereichen Regelungen vorgesehen werden, in anderen aber nicht. In der Begründung des Bundesrates zu seinem Vorschlag hieß es, dass effektive Strafverfolgung nur möglich sei, wenn in die konspirativen Beziehungsgeflechte eingedrungen werde.
Keine Einwände erhob der Bundesrat laut Unterrichtungen durch die Bundesregierung ( 14/9207, 14/9208) gegen die von ihr vorgelegten Gesetzentwürfe zu dem zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessender Europäischen Gemeinschaften ( 14/9002) und zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind ( 14/8999). Diese Gesetzentwürfe haben die Bekämpfung der Korruption innerhalb der EU zum Ziel und sehen vor, Bestechungshandlungen unter Strafe zu stellen, an denen nationale oder EU-Beamte beteiligt sind.