Anhörung zur erneuten Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 24. Juni
Berlin: (hib/WOL) Auf eine öffentliche Anhörung von neun Sachverständigen zu dem von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten fünften Gesetzentwurf zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ( 14/9219) haben sich die Mitglieder des Innenausschusses geeinigt. Die Anhörung soll am 24. Juni von 12 bis 17 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal 4.900 stattfinden. Zu den Sachverständigen gehören Professor Richard Schröder, Vorsitzender des Beirates bei der Bundesbeauftragen für Stasi-Unterlagen (BstU), Hans Joachim Gauck, Professor Bernd Faulenbach, Historiker der Ruhr-Universität Bochum, Alexander Dix, Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Brandenburg; Joachim Jakob, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz; Professor Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin; Jürgen Haschke Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR; Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt sowie Professor Jürgen Hofmann, Berlin. Nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll mit der Streichung des Paragrafen 14 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der grundsätzliche Anspruch auf Löschung personenbezogener Informationen zehn Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes - zum 1. Januar 2003 - ersatzlos entfallen.