Sachverständige: Gebühren für Rechtsanwälte erhöhen
Berlin: (hib/NEI) Die Gebühren für Rechtsanwälte müssen erhöht werden und eine Anpassung des Vergütungsrechts an die Veränderung des anwaltlichen Berufsbildes erfolgen. Darin waren sich die Sachverständigen in der Anhörung im Rechstausschuss einig. Niemand arbeite mehr für das Geld von 1994, so Dietrich Hermann, Rechtsanwalt und Notar aus Berlin. Die im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/9037) vorgesehene Gebührenerhöhung von 12 Prozent lehnte Dr. Ingo Arnd Zuther vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. als zu hoch ab. Erstrebe man eine Anpassung an die Tarifgehälter in der gewerblichen Wirtschaft und berücksichtige man dabei die streitwertbedingten Gebührenerhöhungen der letzten Jahren komme man auf einen verbleibenden Anpassungssatz von nur sechs Prozent. Dagegen forderte Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, eine noch stärkere Erhöhung der Gebühren, da davon auszugehen sei, dass diese dann wieder mehrere Jahre stagnieren werden. An dem von der FDP vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/8818) wurde von Rainer Petzold vom Justizministerium des Landes Niedersachsen insbesondere kritisiert, dass dieser kein Inkrafttreten regele und dass er im Gegensatz des Entwurfes der Regierungskoalition keine Begrenzung sowohl der Anwalts- als auch der Gerichtsgebühren nach oben enthalten. Gegen die Einführung einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant zu Beginn der Beratung wandten sich Dr. Bernhard Dombek, die Rechtsanwältin Barbara Erdmann sowie der Vertreter des Deutschen Anwaltvereins. Sie hielten diese für nicht praktikabel und praxisfern und lehnten auch eine Herabsetzung der Erstberatungsgebühr auf 100 Euro ab. Erdmann wies insbesondere darauf hin, dass ein Gebührenabschlag Ost in Höhe von 10 Prozent nicht mehr begründet sei.
Sowohl Rainer Petzold als auch Dr. Albrecht Schreiber vom Hessischen Justizministerium kritisierten, unter Hinweis auf die angespannte Lage der Haushalte der Länder, dass die vorliegenden Entwürfe keinen Ausgleich der Mehrkosten vorsehen. Diese Mehrbelastungen, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Länder bedeutet müsse durch eine zeitgleich in Kraft tretende Erhöhung der Gerichtsgebühren kompensiert werden.