Libyen soll Opfer des "La Belle"-Anschlags entschädigen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Libyen mit Nachdruck für eine Entschädigungsregelung für die Terroropfer des "La Belle"-Anschlags vom 5. April 1986 ein. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/9679) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/9374) darlegt, hat die Regierung das Rechtshilfeersuchen des Berliner Landgerichts im Zuge des Strafprozesses wegen des Attentats in der Berliner Diskothek "La Belle" aktiv unterstützt. Bei mehreren Begegnungen mit libyschen Regierungsvertretern sei die Frage einer Entschädigung für die Opfer gestellt und der libyschen Seite geraten worden, auf freiwilliger Basis unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens Entschädigungen zu leisten. Bundesaußenminister Joschka Fischer habe sich deswegen im Februar direkt an seinen libyschen Amtskollegen gewandt. In der Ende Juni eingegangenen Antwort Libyens werde im Wesentlichen auf die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts verwiesen. In gleicher Weise habe die Aufforderung zu einer Entschädigungsregelung für die La Belle-Opfer im Mittelpunkt von Konsultationen gestanden, die am 10. Juni in Tripolis stattfanden.