Abschiebeschutzregelungen für Flüchtlinge erläutern
Berlin: (hib/RAB) Abschiebeschutzregelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der PDS ( 14/9880). Die Ständige Konferenz der Innenminister habe im Jahr 2000 aufenthaltsrechtliche Regelungen für bestimmte Gruppen von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo beschlossen. Die Erfahrungen mit diesen Regelungen wollen die Abgeordneten in Erfahrung bringen. Unter anderem geht es um die Anträge, die zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis von den Betroffenen gestellt worden seien. Darüber hinaus interessieren Anträge von Zeugen vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und deren Familienangehörige.