FDP will steuerliche Absetzbarkeit von familienbezogenen Dienstleistungen
Berlin: (hib/RAB) Private Haushalte sollen familienbezogene Dienstleistungen wieder von der Steuer absetzen können. Dafür spricht sich die FDP in einem Antrag ( 14/9891) aus. Damit will die Fraktion nach eigenen Worten einen Anreiz für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Haushalt schaffen und die Schwarzarbeit reduzieren. Weiter heißt es, Kleinbetriebe bis zu 20 Arbeitnehmer sollten von der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes freigestellt werden. Mit einer Reform dieses Gesetzes wollen die Abgeordneten den Arbeitsvertragsparteien mehr Spielraum einräumen, um über die Form des Kündigungsschutzes entscheiden zu können. Arbeitnehmern und Arbeitgebern solle es auch möglich sein, anstatt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung bei der Kündigung vereinbaren zu können. Darüber hinaus fordert die FDP ein Job-Center als gemeinsame Anlaufstelle für alle Erwerbsfähigen, um zu gewährleisten, dass Beratung, gezieltere Unterstützung und medizinische Dienste in einem Haus stattfinden. Jeder Arbeitslose müsse verpflichtet werden, mit dem Job-Center laufenden Kontakt zu halten, um eine intensive und effektive Vermittlung durch die Arbeitsämter sicherzustellen. Grundsätzlich spricht sich die FDP dafür aus, sinnvolle Vorschläge der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes, zum Beispiel zu den gesetzlichen Beschränkungen der Zeitarbeit und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, umzusetzen. Auch sei es richtig, die Beweislast für die Zumutbarkeit einer angebotenen Arbeit umzukehren.
Die Fraktion kritisiert, die Hartz-Kommission habe sich nicht zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt geäußert. Dies sei erstaunlich, da alle renommierten Wirtschaftssachverständigen die "nach wie vor zu hohen Hürden für Unternehmen" als wesentliche Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik sehen würden. Daher müssten weitere substanzielle Reformen folgen, erklären die Parlamentarier.