Zahl der Vizepräsidenten nach Zahl der Fraktionen festlegen
Berlin: (hib/MIK) Die Zahl der Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Bundestages soll nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( 15/3) entsprechend der Anzahl der Fraktionen auf vier festgelegt werden. Begründet wird diese Initiative zur konstituierenden Sitzung des 15. Deutschen Bundestages mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, in der bestimmt sei, dass jede Fraktion durch mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten ist. Diese Bestimmung sei durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 1994 in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingefügt worden.
Demgegenüber beantragt die CDU/CSU-Fraktion ( 15/4), dass die zweitgrößte Fraktion zwei Stellvertreter ins Präsidium entsenden soll. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass das Stärkeverhältnis der Bundestagsfraktionen sich auch in der Besetzung des Präsidiums des Deutschen Bundestages widerspiegeln müsse. Das Präsidium werde durch den Präsidenten und seine Stellvertreter gebildet. Eine annähernd korrekte Abbildung des Stärkeverhältnisses erfordere, dass die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU mit je zwei Mitgliedern, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP mit je einem Mitglied im Präsidium vertreten sei. Nur dieses Stärkeverhältnis stehe im Einklang mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, so die Union.
In weiteren Anträgen schlagen die Fraktionen folgende Abgeordnete zur Wahl als Stellvertreter bzw. Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten vor: SPD Susanne Kastner ( 15/5), CDU/CSU Norbert Lammert ( 15/6), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antje Vollmer ( 15/7) und die FDP Hermann Otto Solms ( 15/8).