"Darlehen an Airbus gehen nicht zu Lasten des Bundeshaushaltes"
Berlin: (hib/RAB) Die Auszahlung eines Darlehens an die Airbus Deutschland GmbH zur Förderung der Entwicklungskosten des Großraumflugzeugs A380 für die Jahrestranchen 2002 bis 2013 erfolgt aus dem ERP-Vermögen und geht nicht zu Lasten den Bundeshaushaltes. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/10002) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9924). Im März dieses Jahres sei ein Vertrag mit dem Konzern über ein verzinsliches, verkaufsabhängig rückzahlbares Darlehen in Höhe von bis zu 942,61 Millionen Euro abgeschlossen worden. Für den Fall eines Programmabbruches enthalte der Bundeshaushalt eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Absicherung des ERP-Vermögens. Der Airbus-Konzern habe sich mit Abschluss des Darlehensvertrages dazu verpflichtet, 500 zusätzliche Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern zu schaffen. Weiter heißt es, bereits in den letzten Jahren seien die Entwicklungen der Airbusprogramme A320 und A330/340 aus dem Bundeshaushalt gefördert worden. Die Airbus Deutschland GmbH habe die Ansprüche des Bundes aus diesen Förderprogrammen in den Jahren 1997 und 1998 vollständig zurückgezahlt. Zu den Auswirkungen der Aufschüttung der Elbe im Mühlenberger Loch in der Nähe Hamburgs für den Bau der Airbus-Flugzeuge A380 und A400 M erklärt die Regierung, die Europäische Kommission habe bereits im April 2000 die Auffassung vertreten, dass die negativen Auswirkungen der Teilauffüllung "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind".
Im Bundeshaus notiert: Haushalt/UnterrichtungBerlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2002 von bis zu 420 Millionen Euro zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung( 14/10003) hervor. Bei den Mehrausgaben handelt es sich den Angaben zufolge um die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern einschließlich des früheren Ost-Berlin. Bereits im August habe das Bundesfinanzministerium dafür eine erste überplanmäßige Ausgabe von bis zu 430 Millionen Euro bewilligt.