Kooperation von Polizei- und Grenzschutz an Oder und Neiße vertiefen
Berlin: (hib/MAP) Deutschland und Polen wollen in den Grenzgebieten die Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzschutzbehörden vertiefen. Ziel ist es, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie die Gefahrenabwehr zu verbessern. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt ( 15/11), der mit Zustimmung des Bundestages die Ratifizierung eines Abkommens mit Polen vom 18. Februar 2002 sicherstellen soll. Zu den Formen der Zusammenarbeit zählt sie insbesondere den allgemeinen Informations- und Erkenntnisaustausch, Koordination und Kooperation, Kommunikation, Stellung und Beantwortung von Ersuchen, wechselseitige Entsendung von Bediensteten, Ausbildung sowie Erstellung gemeinsamer Programme. Zur Erleichterung könnte dann beispielsweise der entsprechende Dienstverkehr unmittelbar zwischen den zuständigen Behörden geführt werden. Bei Verwendung personenbezogener Daten würde dafür ein eigenständiges Datenschutzregime aufgestellt werden. Als spezielle Kooperationsform regelt der Entwurf einen besonderen Meldedienst, der unerlaubte Grenzübertritte und Schleusungskriminalität verhindern und verhüten soll. Weiterhin könnten zur Unterstützung gemeinsam besetzte Dienststellen errichtet werden. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine grenzüberschreitende Observation, die sich im Gegensatz zum in der EU geltenden Schengener Durchführungsübereinkommen auch auf nicht tatbeteiligte und nicht tatverdächtige Personen erstreckt, beispielsweise auf Kontaktpersonen.