Bundesrat befürchtet Mehrkosten durch neue Ausbildung in der Krankenpflege
Berlin: (hib/RAB) Die Umsetzung des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist nicht möglich, ohne die öffentlichen Haushalte zu belasten. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat in der Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Regierung ( 15/13). Nach Überzeugung der Länderkammer trifft die Behauptung der Bundesregierung, den öffentlichen Kassen entstünden durch das Gesetz keine Mehrkosten, nicht zu. Durch die vorgesehene Änderung der Ausbildung für Berufe in der Krankenpflege entstünden zusätzliche Kosten, deren Refinanzierung nicht sichergestellt sei. Diese Einschätzung teilt die Regierung in ihrer Gegenäußerung nicht. Für die Ausbildung werde eine Fondsfinanzierung in Kraft treten, die die Mittel für die Ausbildungsstätten und die Ausbildungsvergütungen bereitstelle. Durch die Neuregelung würden die Ausbildungskosten transparent gestaltet.
Die Regierung will mit ihrem Gesetzentwurf nach eigenen Angaben den neuen Berufsanforderungen in der Pflege unter anderem dadurch Rechnung tragen, dass die praktische Ausbildung künftig in ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen stattfindet. Auch solle das Ausbildungsziel so gefasst werden, dass es einen ganzheitlichen Ansatz der Pflege unter Einbeziehung von Prävention und Gesundheitsförderung vorsieht.