FDP fordert Regierung zum Abbau von Bürokratie auf
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause 2003 den Entwurf eines Bürokratieabbaugesetzes vorzulegen. Wie es in einem Antrag ( 15/65) heißt, habe das Ausufern von Verwaltungsarbeiten für den Staat, von Auskunfts- und Dokumentationspflichten, von Kontrollrechten durch Behörden und das "unsystematische Nebeneinander" von Regulierungen durch verschiedene Verwaltungsinstanzen ein Ausmaß angenommen, das die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft lähme. Unter anderem solle daher die Umsatzgrenze für die steuerliche Buchführungspflicht auf 400 000 Euro und die Gewinngrenze auf 40 000 Euro angehoben werden. Die Fraktion empfiehlt, die Frist für die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung von einem auf drei Monate für alle Unternehmen zu verlängern und die Umsatzsteuerjahreserklärung abzuschaffen. Im Übrigen verlangen die Abgeordneten, die Bauabzugssteuer zu streichen und die Vorgaben im Eichgesetz zu lockern, um den Ländern eine weitere Deregulierung des Eichwesens zu ermöglichen. Die Regeln gegen Scheinselbstständigkeit will die FDP aufheben. Die Makler- und Bauträgerverordnung solle im Hinblick auf Aufzeichnungspflichten und Prüfberichte grundlegend überarbeitet werden. Die Schwelle, ab der Mitarbeiter für die Betriebsratstätigkeit freizustellen sind, will die FDP auf 500 Mitarbeiter heraufsetzen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen dürften nicht länger getrennt bleiben, heißt es in dem Antrag. Stattdessen sei der Arbeitgeberanteil als Lohnbestandteil mit uneingeschränkter steuerlicher Abzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze beim Arbeitnehmer zu behandeln.
Ferner treten die Abgeordneten dafür ein, mehrere Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz zu streichen und "unpraktikable" Vorschriften im Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe zurückzunehmen. Schließlich dringt die FDP darauf, das Bundesstatistikgesetz so zu überarbeiten, dass die Mehrfacherhebung von Daten beseitigt wird.