Modellprojekte zum Gender-Mainstreaming auf den Weg gebracht
Berlin: (hib/NEI) Zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in die Praxis hat die Bundesregierung inzwischen 34 Modellprojekte auf den Weg gebracht, in denen Vorgehensweisen für ein routinemäßiges, gender-sensibles Verfahren für alle Arbeitsvorgänge und -felder der Ministerialverwaltung entwickelt werden. Dies geht aus dem fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung ( 15/105) vorgelegt hat. Gender Mainstreaming ist danach eine Strategie, die von einem modernen, geschlechtergerechten Ansatz geprägt ist. Sie verpflichtet sämtliche Organisationen und Personen, die an der Gestaltung politisch-administrativer Konzepte und Maßnahmen beteiligt sind, unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von Anfang an zu berücksichtigen. Innerhalb dieser Modellprojekte werde das Auswärtige Amt unter anderem die geschlechtsspezifischen Ausgangsbedingungen und Auswirkungen für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe prüfen und den Gender-Aspekt in die Arbeit seiner Rechtsabteilung aufnehmen. Weiter sei in den Vorbereitungskursen für ziviles Friedenspersonal der Punkt "Gender Issues in Crisis Situations" integriert. Das Bundesministerium für Gesundheit wird den Gender-Mainstreaming-Ansatz für seine Konzeption von Präventionsmaßnahmen in der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche nutzen, heißt es in dem Bericht weiter. Von den Pilotprojekten liegen nach Angaben der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse und Instrumente vor, die noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen.
Das Bundeskabinett habe den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Laut Bericht hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Steuerung der Umsetzung des Aktionsplans eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen, die seitdem vierteljährlich tagt. Der Aktionsplan umfasse die Bereiche Prävention, Rechtsetzung durch den Bund, Kooperation und Vernetzung, Täterarbeit, Sensibilisierungsmaßnahmen und internationale Zusammenarbeit. Den Schutz der Frauen durch das Recht haben alle Rechtsgebiete zu leisten, häusliche Gewalt ist keine innerfamiliäre Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat, heißt es dazu. Für eine effektive Lobbyarbeit zugunsten der von Gewalt bedrohten und betroffenen Frauen sei es hilfreich, dass die Hilfsangebote bundesweit vernetzt werden. Laut Bericht finanziert die Bundesregierung die Vernetzungsstellen der Frauenhäuser, der Notrufe und der Beratungsstellen gegen Frauenhandel und Gewalt im Migrationsprozess.