Jugendliche ALG-II-Empfänger sollen nur mit Genehmigung ausziehen dürfen
Berlin: (hib/SUK) ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen und bekommen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Im Falles eines Auszugs aus der elterlichen Wohnungen haben sie nur Anspruch auf Leistungen für Unterhalt und Heizung, wenn der kommunale Träger dies vorher zugesichert hat. Diese Zusicherung muss nur dann erteilt werden, wenn die Betroffenen aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht in der Wohnung ihrer Eltern oder eines Elternteils leben können, sie aus beruflichen Gründen bei ihren Eltern ausziehen müssen oder "ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt". Dies geht aus einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, der am Mittwochvormittag im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen worden ist. Linksfraktion und Bündnisgrüne stimmten gegen den Entwurf, die FDP-Fraktion enthielt sich.
Für die geplante Änderung gilt als Stichtag der 17. Februar: Unter 25-Jährige, die vor diesem Stichtag aus dem Haushalt der Eltern ausgezogen sind, fallen nicht unter die Neuregelung. Nach Aussage der SPD-Fraktion ist damit sichergestellt, dass Jugendliche, die vor dem 17. Februar die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern verlassen haben, "nicht mit einem Zwangsumzug rechnen müssen". Auf mehrmaliges Nachfragen der Bündnisgrünen räumte ein Vertreter der Bundesregierung aber ein, es sei "praktisch denkbar", dass Jugendliche unter 25 Jahren, die erstmals mit Genehmigung des Trägers eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen würden und dann später nochmals umziehen wollten, an die Bedarfsgemeinschaft der Eltern zurückverwiesen werden könnten. Dies sei jedoch "eine absolut theoretische Diskussion", so dass diese Fälle "praktisch keine Rolle" spielten. Die Bundesregierung stellte klar, dass sowohl Erstauszüge als auch alle möglichen weiteren Umzüge nach dem 17. Februar für jugendliche ALG-II-Bezieher genehmigungspflichtig seien. Die Linksfraktion kritisierte, dies sei "problematisch". Damit würden "Volljährige zweiter Klasse" eingeführt.
Die Fraktion der FDP verwies in ihren Ausführungen mehrfach auf die Aussagen der Bundesagentur für Arbeit, wonach eine frühere Realisierung der geplanten Hartz-IV-Änderungen als zum 1. Januar 2007 nicht möglich sei. Ferner äußerte sie die Befürchtung, mit dem Inkrafttreten zum 1. April 2006 werde es zu "Umsetzungsproblemen" kommen. Sowohl CDU/CSU-Fraktion als auch Regierungsvertreter betonten daraufhin, ein früheres Inkrafttreten sei möglich, erfordere aber Mehraufwendungen. Es gelte im Verhältnis von Politik und Bundesagentur der Grundsatz des "Forderns und Förderns".
Ein Antrag der Linksfraktion, das Arbeitslosengeld II in den neuen Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 an das in den alten Ländern anzugleichen, wurde von den Koalitionsfraktionen, FDP und Bündnisgrünen abgelehnt.