hib-Meldung
049/2006
Datum: 16.02.2006
heute im Bundestag - 16.02.2006
Liberale fragen nach umweltrechtlichen Regelungen der Föderalismusreform
16/606) wissen, ob die Bundesregierung an ihrem
Vorhaben festhält, im Rahmen der Föderalismusreform die
Voraussetzungen für eine Neuorientierung des deutschen
Umweltrechts und insbesondere für ein einheitliches
Umweltgesetzbuch zu schaffen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU
und SPD sehe dies vor und führe als Begründung dafür
an, dass das zwischen verschiedenen Fachgebieten und zwischen Bund
und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht "nicht den
Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik" entspreche.
Beabsichtigt sei, die so genannte Erforderlichkeitsklausel für
den Bereich der Abfallbeseitigung und für das Recht der Umwelt
beizubehalten, während sie für die Bereiche
Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung abgeschafft werden
solle. Diese und andere geplante Änderungen seien sowohl von
verschiedenen Bundesministern als auch von der Wirtschaft
kritisiert worden, da damit eine noch stärkere Zersplitterung
des Umweltrechts und weiter ausufernde Bürokratie drohten. Die
Fraktion fragt daher, wie die Regierung diese Einwände
bewertet. Sie will außerdem wissen, welchen Zeitplan die
Regierung für die Änderung des Grundgesetzes zur
Föderalismusreform vorsieht und ob im Laufe des Verfahrens
eine Experten- und Verbändeanhörung geplant sei.
Berlin: (hib/SUK) Die Liberalen wollen in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_049/09