Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Landwirtschaftsklausel darlegen
Berlin: (hib/SUK) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Januar dieses Jahres entschieden, dass die Bundesrepublik in sechs Punkten gegen ihre Verpflichtungen bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie verstoßen hat. Diese Richtlinie regelt den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Nach den Vorgaben der Richtlinie wird mit "Natura 2000" ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete ausgewiesen. Damit sollen die natürlichen Lebensräume und gefährdeten wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten der EU erhalten und geschützt werden.
Dem EuGH-Urteil war eine Rüge der Europäischen Kommission vorausgegangen, wonach Deutschland nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu gewährleisten. Der EuGH fordert in seinem Urteil, dass die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geltende Landwirtschaftsklausel nicht in den besonderen Schutzgesetzen des Netzes "Natura 2000" gelten solle. Die Landwirtschaftsklausel bestimmt, dass die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff in Natur und Landwirtschaft anzusehen ist.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion bedeutet das Urteil des EuGH, dass in Zukunft alle Bewirtschaftungsmaßnahmen einer strengen Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, um zu überprüfen, ob die geplanten Maßnahmen die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des jeweiligen Gebietes gefährden könnten. Eine Umsetzung dieses Urteils kann nach Meinung der Liberalen insbesondere für die Forstwirtschaft "existenzbedrohende Folgen" haben. Daher erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/705) danach, ob nach Einschätzung der Bundesregierung eine Novellierung der gerügten nationalen Gesetze nötig ist und in welchem Zeitraum das Urteil umgesetzt werden muss, um Zwangszahlungen zu vermeiden. Gefragt wird auch, ob es Möglichkeiten gibt, mit juristischen Mitteln gegen das Urteil vorzugehen, und ob die Regierung Möglichkeiten für politische Maßnahmen sieht.