"Zustimmung des Bundestags zum BND-Einsatz im Irak war nicht erforderlich"
Berlin: (hib/WOL) Über einen Großteil der von der Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/717) geforderten Informationen über den Einsatz des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Jahr 2003 im Irak ist den zuständigen Gremien des Bundestages erschöpfend Auskunft erteilt worden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Vorbemerkung ihrer dazu vorgelegten Antwort ( 16/812). Teile des Berichtes seien am 23. Februar der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Dabei habe den Abgeordneten des Parlaments eine vertrauliche Fassung des Berichts vorgelegen. Dargelegt wird auch, bei den in Bagdad eingesetzten BND-Mitarbeitern habe es sich nicht um einen Einsatz der Bundeswehr gehandelt. Eine Zustimmung des Parlaments sei deshalb nicht erforderlich gewesen. Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) während besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr seien zeitlich und räumlich begrenzt, heißt es in der Antwort weiter.