hib-Meldung
100/2006
Datum: 29.03.2006
heute im Bundestag - 29.03.2006
Bundesregierung: Kormoran-Management ist nicht nötig
16/1017) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/706) mit. Seit 1980 entwickele sich die
Brutbestände positiv, wüchsen aber seit 2001 nicht mehr
kontinuierlich an. Diese positive Bestandsentwicklung wurzle
hauptsächlich in Schutzmaßnahmen aufgrund der
EU-Vogelschutzrichtlinie und den Bestimmungen des
Bundesnaturschutzgesetzes, die das Jagen und Stören der Tiere
verbieten. Der Kormoran gelte nunmehr "nicht als akut bedroht" und
stehe nicht auf der Roten Liste gefährdeter Brutvögel in
Deutschland. Auf die Frage der Liberalen nach
fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane weist die
Bundesregierung darauf hin, dass die Feststellung derartiger
Schäden Sache der Länder sei und einheitliche Erhebungs-
und Schätzmethoden nicht existierten. In Einzelfällen sei
über "erhebliche Schäden" durch Kormorane berichtet
worden, eine exakte Ermittlung der fischereiwirtschaftlichen
Schäden durch die Vögel sei derzeit aber "kaum zu
erreichen". Die Bewertung der Schäden sei ebenso Sache der
Länder. Die Bundesregierung hält jedoch ein
"Kormoran-Management" mit dem Ziel einer Bestandsreduzierung weder
für erforderlich noch für wirtschaftlich oder ethisch
vertretbar.
Berlin: (hib/SUK) Im vergangenen Jahr waren in Deutschland nach
Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte Schleswig-Holstein 22.758
Brutpaare des Kormorans registriert. Die meisten von ihnen leben in
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_100/06