Landwirtschaftliche Exportsubventionen sollen bis 2013 abgeschafft werden
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hält an dem Datum von 2013 als Zeitrahmen für die Abschaffung aller handelsverzerrenden Exportsubventionen für landwirtschaftliche Güter fest und erwartet, dass es innerhalb der EU infolge des Abbaus bei bestimmten Produkten, wie etwa Milch und Getreide, zu einem zusätzlichen Preis- und Mengendruck kommt. Deshalb plädiert sie in den noch laufenden WTO-Verhandlungen zum Abbau von Exportsubventionen für eine "möglichst flexible Vorgehensweise" beim Subventionsabbau. Weiter erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1087) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/999), dem Text der Ministerkonferenz von Hongkong zufolge soll der Abbau "progressiv und parallel" erfolgen.
Die tatsächlichen Konsequenzen für die einzelnen Märkte und daraus abgeleitete Handlungsoptionen ließen sich aber erst dann überschauen, wenn die Modalitäten des Abbaus der Exporterstattungen feststünden. Im Übrigen verträten die EU und die Bundesregierung bei den laufenden Verhandlungen die Position, dass alle Exportförderinstrumente abgebaut werden sollen, auch die von anderen WTO-Mitgliedern genutzten Exportkredite, -subventionen durch Staatshandelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe zur Überschussbeseitigung. Der EU-Ministerrat habe sich vor Abschluss der Ministerkonferenz in Hongkong einstimmig dahingehend geeinigt, den Abbau der Exportsubventionen wertmäßig vorzugeben, nicht durch mengenmäßige Beschränkungen. Gefragt, ob sie die Abschaffung der Exportsubventionen mit Verhandlungsergebnissen bei Nichtagrarischen Gütern oder Dienstleistungen verknüpft sehen möchte, sagt die Regierung: "Der Ehrgeiz der EU und der Bundesregierung besteht auch nach Hongkong fort, für den Abschluss der Doha-Runde ein insgesamt ausgewogenes Ergebnis innerhalb und zwischen den Bereichen Industriegüter, Dienstleistungen und Landwirtschaft zu erreichen, bei dem den besonderen Interessen der Entwicklungsländer Rechnung getragen wird."
Landwirtschaftliche Erzeugnisse in Entwicklungsländern bedürfen nach Ansicht der Bundesregierung eines besonderen Schutzes, wenn auch in diesen Ländern die tatsächlich angewandten Zölle gesenkt werden. Sie begrüßt es deshalb, dass die Entwicklungsländer nach der Ministererklärung von Hongkong "spezielle Produkte" festlegen und auf einen "speziellen Schutzmechanismus zurückgreifen können.