FDP kritisiert bundeseinheitlichen Regelsatz für Sozialhilfe und Alg II
Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion sieht durch die Neufestsetzung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II (Alg II) und Sozialhilfe das Lohnabstandsgebot bedroht. Mit der veränderten Auswertungsmethode zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 und dem daraus abgeleiteten Regelsatz von bundeseinheitlich 345 Euro würden Bezieher staatlicher Transferleistungen deutlich besser gestellt als Lohnempfänger im unteren Einkommensbereich, monieren die Liberalen in einer Kleinen Anfrage ( 16/2159). Sie wollen nun von der Bundesregierung wissen, welche Mehrkosten wegen des höheren Regelsatzes im kommenden Jahr entstehen.
Die Abgeordneten fragen zudem, welche monatliche Gesamtleistung Sozialhilfeempfänger und so genannte Bedarfsgemeinschaften im Alg II erhalten. Berücksichtigt sehen wollen sie bei dieser Rechnung den Regelsatz, die durchschnittlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die durchschnittlichen Aufwendungen für Unterkunft sowie bei Alg-II-Beziehern den maximalen monatlichen Übergangszuschlag von 160 Euro und den anrechnungsfreien Zuverdienst von 100 Euro. Zudem soll die Regierung sagen, wie hoch das Bruttoeinkommen von Beschäftigten sein muss, um nach Abzug von Steuern und Abgaben zu den Einkünften eines vergleichbaren Transferempfängers zu kommen.