Im Bundestag notiert: Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die meisten Vorschläge des Bundesrates zur Änderung ihres Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ( 16/1935) abgelehnt. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 16/2475) zur Stellungnahme des Bundesrats hervor. Der Entwurf sieht vor, dass die Industrie- und Handelskammern künftig Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die etwa eine halbe Million Versicherungsvermittler in Deutschland einrichten. Bislang müssen diese dem Gewerbeamt lediglich die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Prüfen will sie den Vorschlag der Länderkammer, ob die vorgesehene Privilegierung produktgebundener Vermittler auch auf die Vermittlung von Restschuldversicherungen auf Leasingverträge, etwa im Kfz-Handel, ausgedehnt werden kann.