hib-Meldung
344/2006
Datum: 15.11.2006
heute im Bundestag - 15.11.2006
Regierung: Begünstigung Verheirateter bei Besoldung rechtens
16/3259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3076). Von einer Benachteiligung
Homosexueller sei aber keine Rede, schließlich sei
Homosexualität kein zwingendes Merkmal einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft. Deshalb knüpfe der
"Verheiratetenzuschlag" für Beamte nicht an die
persönliche Eigenschaft der Heterosexualität, sondern an
den Familienstand "verheiratet" an. Der verfassungsrechtliche
Schutz der Ehe berechtige zur Begünstigung von Verheirateten.
Auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz könne kein
Rechtsanspruch eingetragener Lebenspartner auf Beihilfe abgeleitet
werden.
Berlin: (hib/ANK) Der formelle Unterschied zwischen verheirateten
Beamten und solchen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften
leben, rechtfertigt eine unterschiedliche Besoldung, erklärt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_344/08