Expertenmeinung zum Stasi-Unterlagengesetz gefragt
Das Stasi-Unterlagengesetz soll novelliert werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es unter anderem, auch in Zukunft Informationen aus dem Zentralen Einwohnerregister der DDR nutzen und bestimmte Personengruppen auch nach mehr als 15 Jahren noch auf eine Zusammenarbeit mit dem DDR-Staatssicherheitsdienst überprüfen zu können.
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages will sich am25.10.2006 16 bis 18 Uhr |
Öffentliche
Anhörung Paul-Löbe-Haus, Saal E 300 |
in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2969) befassen, den CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben. Er hat sieben Experten eingeladen und ihnen vorab einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Darin geht es beispielsweise um eine Bewertung der erweiterten Möglichkeiten für die Birthler-Behörde, neue Informationstechnologien einzusetzen, oder um den Plan, im Zusammenhang mit Adoptionen leiblichen Eltern und Adoptivkindern Einsicht in Stasi-Akten zu gewähren. Weitere Themen sind die Absicht, personenbezogene Unterlagen über Tote besser für Forschung und politische Bildung zugänglich zu machen, und das neue wissenschaftliche Beratungsgremium, das neben dem bereits existierenden Beirat eingeführt werden soll.
Liste der Sachverständigen:
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Michael Beleites, Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen
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Prof. Dr. Klaus Dietmar Henke, TU Dresden
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Dr. Hubertus Knabe, Wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
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Jörn Mothes, Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen Mecklenburg-Vorpommern
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Prof. Dr. Dr. Richard Schröder, Humboldt-Universität zu Berlin
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Prof. Dr. Johannes Weberling, Universität Viadrina Frankfurt/Oder
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Prof. Dr. Uwe Wesel, em. Professor für bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, FU Berlin.
Gäste werden gebeten, sich bis zum 23. Oktober 2006 unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses anzumelden (E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de, Tel. 030 227 37773).
Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsbedingungen des Deutschen Bundestages.
Bild- und Tonberichterstatter werden
gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder
32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal nicht rauchen und Handys ausschalten! |
Informationen zur Übertragung im Parlamentsfernsehen unter www.bundestag.de/tv
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