UNTERRICHTUNG SONDERGUTACHTEN "UMWELT UND GESUNDHEIT" Durch mehr Aufklärung vor Hautkrebs und vor Lärmschäden schützen(um) Der beim Bundesumweltminister angesiedelte Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat sich dafür ausgesprochen, Aufklärungskampagnen zum Schutz vor Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung zu intensivieren und häufig zu wiederholen. In einem dem Bundestag als Unterrichtung ( 14/2300) zugeleiteten Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit - Risiken richtig einschätzen" weisen die Experten darauf hin, seit drei Jahrzehnten nähmen Hauttumore in der hellhäutigen Bevölkerung stetig zu. Auch die Folgeschäden von Lärm würden laut Gutachten unterschätzt In Deutschland entfielen etwa 15 Prozent aller bösartigen Neubildungen auf den hellen Hautkrebs (Plattenepithel- und Basalzellenkarzinom) sowie auf den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom). Bei diesem früher seltenen malignen Melanom sei gegenwärtig eine Zunahme der Erkrankungen von jährlich 6 bis 7 Prozent zu beobachten. In Deutschland stürben derzeit jährlich etwa 2.000 Personen im mittleren Alter von etwa 50 Jahren daran. Grund für diese Entwicklung ist den Experten zufolge eine übermäßige Sonnenexposition. Laut dem Sachverständigenrat sollten besonders Kinder und Jugendliche verstärkt Ziel von Aufklärungsbemühungen sein. Besonderes Augenmerk sollte dabei Kleinkindern gelten, die wehrlos und hochempfindlich gegen die ultravioletten Strahlen der Sonne seien. Eine Verbreitung des Wissens um "Sonne und Hautkrebs" in Kindergärten und Schule könnte Kampagnen zur Früherkennung wirkungsvoll unterstützen. Gerade in der Schule könnten frühzeitig eine Reihe von Irrtümern wie beispielsweise "Sonnenbräune ist ein Ausdruck von Gesundheit" richtig gestellt werden. Die Experten raten weiter dazu, von medizinischer Seite gemachte Vorschläge umzusetzen. Hierzu gehöre auch etwa Schattenplätze in Schulhöfen, im Zuschauerbereich von Sportplätzen, auf Spielplätzen und in Schwimmbädern zu schaffen sowie leichte, auf UV-Durchlässigkeit geprüfte Sommerstoffe zu kreieren. Die Sachverständigen plädieren außerdem dafür, durch Aufklärungsarbeit zu erreichen, dass Solarien seltener genutzt werden. Deren Besuch aus kosmetischen Gründen stelle eine "überflüssige und leicht vermeidbare UV-Exposition dar". Zudem sollte bei kommerziell eingesetzten Bräunungsgeräten einmal jährlich eine Sicherheitsüberprüfung mit Messungen der Strahlungsintensität vorgenommen werden. Der Umweltrat geht auch auf die Gesundheitsrisiken durch Lärm ein und fordert eine Fortentwicklung der vorhandenen Ansätze zu einem anspruchsvollen Langzeitprogramm für den Schutz gegen Lärm. Dazu sei es notwendig, die vorhandenen Ansätze der planmäßigen Lärmsanierung auf eine breitere Grundlage zu stellen. Auf der Grundlage von Schallimmissionsbegrenzungen für Anlagen und Produkte seien im letzten Jahrzehnt "erhebliche Lärmminderungen" erreicht worden. Insgesamt sei aber festzustellen, dass insbesondere im Verkehrsbereich die technischen Erfolge an den Fahrzeugen oder Flugzeugen durch den zunehmenden Anstieg der Verkehrsstärke zumindest in Teilbereichen wieder kompensiert worden seien. Der Umweltrat erläutert weiter, im Gegensatz zu Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutz unterliegen, sähen die gesetzlichen Regelungen eine Sanierung bestehender Verkehrsanlagen nicht vor. Allerdings lösten wesentliche bauliche Änderungen von Straßen- und Schienenwegen eine dem Umfang nach begrenzte Sanierungspflicht aus. Dieser Rechtszustand, der den Lärmschutz fast völlig von fiskalischen Erwägungen abhängig macht, sei auch unter dem Vorzeichen knapper gewordener Haushaltsmittel "auf Dauer nicht akzeptabel". Die "Verweigerungshaltung der Fiskalpolitik" entferne sich nicht nur von den individuellen Präferenzen einer Vielzahl der Bürger. Vielmehr gebiete auch die Schutzpflicht aus dem Grundgesetz ein angemessenes Vorgehen gegen Lärmbelastungen durch Altanlagen, jedenfalls soweit sie im Grenzbereich zur Gesundheitsgefährdung liegen, was bei lang andauernden, erheblichen Belästigungen im medizinischen Sinne zu erwarten sei. Da insbesondere sozial Schwächere von unzumutbarem Lärm betroffen seien, sei ein Abbau der Lärmbelastung "auch ein Gebot des Sozialstaates". Bereits in früheren Gutachten habe sich der Umweltrat dafür ausgesprochen, die derzeit für ca. 16 Prozent der Bevölkerung geltende starke, das heißt mehr als 65 Dezibel (A) betragende Lärmbelastung mittelfristig abzubauen. Als Zielgröße habe er einen Immissionsrichtwert von 55 Dezibel (A) angegeben. Angesichts der beim Verkehrslärm heute noch bestehenden, weit höheren Belastungen im Bereich um Mittelungspegel von 65 Dezibel (A) am Tage werde es sicherlich erheblicher Anstrengungen bedürfen, dieses Ziel zu erreichen.
AL/NL: alte/neue Bundesländer, Minuszeichen (-): keine Angaben · Quelle: Umweltbundesamt 1998 |