Investitionen schützen(wi) Um die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen sowohl mit Mexiko ( 14/2422) als auch mit Antigua und Barbuda ( 14/2423) zu verstärken, indem Kapitalanlagen gefördert und gegenseitig geschützt werden, hat die Bundesregierung dem Parlament Gesetzentwürfe zugeleitet. Den Angaben zufolge wurden Investitionsförderungs- und -schutzabkommen mit Mexiko am 25. August 1998 in Mexiko-Stadt und mit Antigua und Barbuda (Karibik) am 5. November des gleichen Jahres in London unterzeichnet. Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe am 27. Januar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Am gleichen Tag billigte das Parlament auf einstimmige Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 19. Januar die Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzabkommen mit El Salvador ( 14/1840, 14/2539), Turkmenistan ( 14/1842, 14/2540), Mazedonien ( 14/1843, 14/2541) und Kroatien ( 14/1844, 14/2542). |