Reparaturarbeiten nicht begünstigen(fi) Der Bundestag hat es am 20. Januar abgelehnt, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen einzuführen. Einen entsprechenden Antrag der PDS ( 14/64) lehnte er auf Vorschlag des Finanzausschusses ( 14/1333) ab. Die Fraktion wollte den reduzierten Steuersatz vor allem auf Reparaturarbeiten des Handwerks wie etwa Fahrradreparaturen, auf Renovierungs- und Reparaturarbeiten im Wohnungsbau (außer Neubauten), in Freizeitparks, auf Reinigungen und Wäschereien sowie Pflegeleistungen in der Wohnung beschränken. Dadurch würden die Preise dieser Dienstleistungen sinken und der Anreiz zur Schwarzarbeit vermindert, argumentierte die Fraktion. Auch würde der Ressourcenverbrauch geschont. Die Mehrheit im Ausschuss hatte den Antrag abgelehnt, weil die vorgeschlagene Regelung zu erheblichen Problemen bei der Abgrenzung zwischen arbeitsintensiven und anderen Dienstleistungen sowie zwischen arbeitsintensiven Dienstleistungen und der Produktion führen würde. Statt sektoraler Lösungen seien globale Lösungen zu bevorzugen, wie sie die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums und die Senkung des Eingangssatzes bei der Einkommensteuer darstellten. |