GESETZENTWURF ÜBERWIESEN Aufenthalt ausländischer Ehepartner erleichtert(in) Eine mindestens vierjährige Ehe soll nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr Voraussetzung für ausländische Ehepartner sein müssen, um ein eigenes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Durch die Herabsetzung von vier auf zwei Ehebestandsjahre wollen die Abgeordneten der Regierungskoalition in ihrem Gesetzentwurf ( 14/2368) das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten erleichtern, um unzumutbare Verhältnisse in einer ehelichen Gemeinschaft nicht mit dem Bleiberecht in Deutschland zu verketten. Zu den weiteren schutzwürdigen Belangen der künftigen gesetzlichen Regelung soll nach der Vorstellung von SPD und Bündnisgrünen auch das Wohl eines mit einem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes gehören. Die Initiative wurde am 28. Januar vom Bundestag an den Ausschuss überwiesen. |