EXPERTENANHÖRUNG IM SPORTAUSSCHUSS Durch effektiveres Kontrollsystem Dopingbekämpfung verbessern(sp) Um Doping besser bekämpfen zu können, müssen die Effektivität des Kontrollsystems gesteigert sowie die analytische Methodik und Forschung intensiviert und gefördert werden. Zu dieser Bewertung kamen die Experten, die am 26. Januar in einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses zur aktuellen Situation im Bereich der Dopingbekämpfung Stellung nahmen. Nach Meinung von Professor Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie der Sporthochschule Köln, ist aufgrund der bestehenden Kontrollen heute eine effektive Einnahme von Anabolika im deutschen Spitzensport nicht mehr möglich. Der Leiter des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie, Professor Klaus Müller, erklärte, Kontrollen dürften nicht auf den Spitzensport beschränkt werden, sondern seien auch außerhalb des Leistungssports erforderlich. In diesem Zusammenhang sprach sich der Vorsitzende des Beirats der Aktiven des Deutschen Sportbundes (DSB), Ralf Sonn, für kürzere Ankündigungsfristen und eine höhere Kontrolldichte bei den B-, C- und ST-Kadern aus. Defizite im Bereich der Dopingbekämpfung gebe es in erster Linie dort, wo die Analytiker bestimmte Substanzen wie Wachstumshormone oder EPO bis heute nicht als Dopingsubstanzen nachweisen könnten, führte Professor Wilfried Kindermann von der Universität des Saarlandes aus. Hierauf gelte es, die Anstrengungen zu richten. Privatdozent Christian Strasburger von der Medizinischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München stellte ein strukturelles Defizit der Analytik fest, die den neuen Dopingsubstanzen hinterhereilen müsse. Er schlug vor, deshalb auch Potentiale zu mobilisieren, die außerhalb der analytischen Dopingbekämpfung lägen, beispielsweise in der Pharmaindustrie oder an den Universitäten. Der Politik bescheinigten die Experten, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werde. So würdigte beispielsweise Professor Werner Franke vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg das novellierte Arzneimittelgesetz als ein Instrument, durch das ein Schadens- und Schuldbewusstsein entstanden sei. Professor Dieter Rössner von der Universität Marburg bezeichnete das Gesetz als wichtigste Basis der Dopingbekämpfung, weil es "in die Breite wirkt und Schaltstellen der Verteilung treffen will". Der Vorsitzende der Gemeinsamen Doping-Kommission vom Deutschen Sportbund (DSB) und vom Nationalen Olympischen Komitee (NOK), Professor Ulrich Haas, stimmte dem zu, fügte aber an, es komme entscheidend auf die Unterfütterung des Gesetzes an. Ausdrücklich begrüßt wurde die Novellierung auch vom Vizepräsidenten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, Clemens Prokop. An die Politik richtete er die Bitte, eine nationale Anti-Doping-Agentur mitzufinanzieren. Eine abweichende Meinung zum novellierten Arzneimittelgesetz vertrat Oberstaatsanwalt Dr. Harald Körner vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Seiner Ansicht nach ist es ein "fatal veraltetes Gesetz, ein rechtlicher Flickenteppich" und müsse dringend überarbeitet werden. Der Straftatbestand tauge in diesem Bereich nichts. Ferner seien keine Verbrechenstatbestände enthalten und es fehle ein Verleitungstatbestand. Ergänzungsbedarf sah er ebenfalls im Strafgesetzbuch. Darüber hinaus regte er eine bundesweite Zentralstelle der Justiz für die besondere Form der Doping-Kriminalität an. Der Aktivenvertreter Ralf Sonn ergänzte, das Gesetz habe keine Abschreckungswirkung für dopingwillige Athleten, sondern erschwere lediglich die Beschaffung. Für ein Anti-Doping-Gesetz plädierte der Vizepräsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes. Auf Lücken im strafrechtlichen Rahmen hinsichtlich Minderjähriger wies Professor Haas hin. Generell zu fördern seien aus seiner Sicht Information, Prävention und Aufklärung zur Schaffung eines Wertesystems. Der Vertreter des Finanzministeriums informierte über die Überwachung der Ein- und Ausfuhren von Dopingmitteln durch die Zollverwaltung. Illegale Einfuhren würden nach bisherigen Erkenntnissen überwiegend im Reise und Postverkehr festgestellt. Eine Zuordnung eingeschmuggelter Waren als Dopingmittel sei jedoch nicht immer eindeutig. |