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Fraktionen weitgehend einig:
Zu wenig junge Leute bekommen BAföG
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Aber: Jede Ausbildung birgt finanzielle Belastungen, die viele Menschen nicht tragen können. Ihnen hilft der Staat durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen der Eltern ab. Derzeit erhalten Studierende in den alten Bundesländern maximal 1.030, Studierende in den neuen Bundesländern 1.020 Mark. Im Wintersemester 1998/99 bekamen von insgesamt rund 1,6 Millionen deutschen Studenten 328.000 BAföG.
Blickpunkt Bundestag fragte die Bildungspolitiker der fünf Fraktionen, was ihrer Ansicht nach verbessert werden müsste. Weitgehend einig sind sie sich darin, dass die Zahl der Geförderten deutlich zu niedrig und deshalb eine Reform nötig ist. Ziel: Mehr Jugendlichen aus finanzschwachen Familien soll ein Studium ermöglicht werden, die Studienzeiten sollen kürzer, die Abbrecherquote soll niedriger werden.
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Stephan Hilsberg, SPD |
Die wichtigsten Rohstoffe: Wissen und Können
Das Wissen und Können unserer Menschen sind die wichtigsten Rohstoffe Deutschlands. Um unser Land zukunftsfähig zu machen und neue Innovationspotenziale zu erschließen, ist die junge Generation auf die bestmögliche Weise auszubilden und zu qualifizieren. Jungen Menschen in der Ausbildung angemessene Förderung und finanzielle Unterstützung zu gewähren, ist deshalb eine herausragende Aufgabe der Bildungspolitik.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Absicht der Bundesregierung, alle Möglichkeiten zu einer zeitgemäßen Optimierung des BAföG auszuschöpfen und so mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen. Unser Ziel ist es, mehr jungen Menschen Bildungschancen zu ermöglichen und damit die Bildungsbeteiligung in unserem Land zu erhöhen. Nur so kann es gelingen, einen hoch qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Durch die angekündigte Reform wird wieder sichergestellt, dass junge Erwachsene unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern studieren können.
Keine Anrechnung des Kindergeldes
Die Bundesregierung wird für diese Reform jährlich zusätzlich 500 Millionen Mark an Zuschüssen zum BAföG zur Verfügung stellen. Zusammen mit dem Anteil der Länder und der Deutschen Ausgleichsbank können mehr als 1 Milliarde Mark für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung mobilisiert werden.
Wichtige Eckpunkte der BAföG-Reform, die zum Sommersemester 2001 in Kraft tritt, sind:
- Keine Anrechnung des Kindergeldes beim BAföG. Die Anrechnungsfreiheit führt dazu, dass mehr Auszubildende einen Förderanspruch haben.
- Freibeträge werden angehoben. Der BAföG-Höchstsatz steigt von DM 1030 auf DM 1100.
- Verlässliche Hilfe zum Studienabschluss statt befristete Studienabschlussförderung. Künftig wird es eine dauerhafte Hilfe zum Studienabschluss geben, unabhängig von den Gründen, die zur Überschreitung der Förderungshöchstdauer geführt haben.
- Studierende aus Ost und West werden in der Ausbildungsförderung gleichgestellt.
- Die Ausbildungsförderung wird internationalisiert. Nach zwei Semestern in Deutschland wird das Studium innerhalb der EU nicht mehr nur wenige Semester lang, sondern bis zum Abschluss (innerhalb der Förderungshöchstdauer) zu Inlandssätzen gefördert.
- Interdisziplinarität wird gefördert. Masterstudiengänge, die auf Bachelorabschlüssen aufbauen, müssen künftig nicht mehr streng fachidentisch sein.
- Bürokratische Antrags- und Verwaltungsverfahren werden vereinfacht und durchschaubar.
Soziale Härte vermeiden, Studienzeit verkürzen
Darüber hinaus werden Möglichkeiten und Konditionen zur Einführung zeitlich befristeter Bildungskredite für Studierende in besonderen Studiensituationen geprüft. Solche Kredite sollen all jenen Studierenden eine neue Möglichkeit der Bildungsfinanzierung eröffnen, die in besonderen Situationen bisher nur durch erhebliches und die Ausbildung verlängerndes Jobben ihren Lebensunterhalt verdienen können. Ziel ist es, die Studienzeit zu verkürzen, die Abbruchquote zu verringern und soziale Härten zu vermeiden.
Um das Recht auf Bildung weiter zu stärken und den veränderten Lebensentwürfen junger Erwachsener besser gerecht zu werden, ist es notwendig, die verschiedenen Systeme wie Steuerrecht, Unterhaltsrecht, Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiterzuentwickeln und besser aufeinander abzustimmen. In diesem Zusammenhang geht es sowohl um die Erstausbildung als auch um das lebensbegleitende Lernen und die Weiterbildung, die in unserer Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert bekommen. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Expertenkommission unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einzuberufen, die bis zum Ende der Legislaturperiode hierzu Vorschläge entwickelt.
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Thomas Rachel, CDU/CSU |
Reform der Förderung ist dringend
Schon seit mehreren Jahren sprechen sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages für eine umfassende BAföG-Reform aus. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Freibeträge beim BAföG schrittweise um insgesamt 12 Prozent und die Bedarfssätze um 6 Prozent angehoben. Da jedoch die Anzahl der BAföG-Geförderten insgesamt deutlich zu niedrig ist, steht unter sozialen Gesichtspunkten eine Reform dringend an.
CDU/CSU lehnt kompletten Systemwechsel ab
Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt seit Herbst letzten Jahres ein finanzierbares und zügig umsetzbares BAföG-Modell vor. Anders als das ursprüngliche SPD-Konzept, das als "Sockelmodell" gestaltet werden sollte, bei dem Kindergeld und Freibeträge unmittelbar an die Studenten ausgezahlt werden sollten, lehnt das CDU/CSU-Modell einen kompletten Systemwechsel ab und bringt für die Studierenden deutliche Verbesserungen innerhalb des bestehenden BAföG-Systems. Dieses sollte im Kern beibehalten werden, da es - dem Subsidiaritätsprinzip folgend - Personen aus besser gestellten Familien von der Inanspruchnahme öffentlicher Gelder ausschließt und alle Auszubildenden unabhängig davon, ob sie eine schulische Ausbildung oder eine Hochschulausbildung durchführen, prinzipiell gleich behandelt.
Ziel der Reformvorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist eine deutliche Steigerung der Gefördertenquote auf eine Größenordnung von mindestens 25 Prozent.
Zur Erreichung dieses Ziels sollen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung beim BAföG Kindergeld und gleichartige Leistungen zukünftig nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Durch einen solchen Reformschritt wird die absurde Situation beseitigt, dass jede Kindergelderhöhung den Kreis der BAföG-Berechtigten verkleinert. Außerdem würde der Effekt vermieden, dass der Staat mit der einen Hand gibt und mit der anderen nimmt.
Leistungsverbesserungen von rund 500 Millionen Mark
Die Nichtanrechnung von Kindergeld und ähnlichen Leistungen bringt Leistungsverbesserungen in einer Höhe von 400 bis 500 Millionen Mark. Die monatlichen Förderungsleistungen erhöhen sich durchschnittlich um rund 150 Mark. Dies entspräche einer Freibetragserhöhung von durchschnittlich 15 Prozent. Auf diese Weise kann das Ziel, die Gefördertenquote zu erhöhen, sehr schnell erreicht werden, da eine Steigerung um einen Prozentpunkt eine Zunahme von rund 3900 geförderten Auszubildenden bewirkt. Bei einer Erhöhung der Freibeträge um rund 15 Prozent würde die Zahl der Geförderten um rund 59.000 steigen. Die Gefördertenquote könnte so zügig auf über 25 Prozent angehoben werden.
Um eine stärkere Entlastung der Auszubildenden aus einkommensschwächeren Familien zu erreichen, schlägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, den Darlehensbetrag der Ausbildungsförderung anlässlich des Besuchs von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen zu begrenzen. Bis zu einer monatlichen Leistung von 800 Mark bleibt es dabei, dass diese zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt wird. Eine darüber hinausgehende Förderung soll voll als Zuschuss erfolgen. Damit würden Hemmschwellen für Kinder aus einkommensschwachen Familien bei der Aufnahme eines Studiums abgebaut.
Darüber hinaus sollen Auszubildende, die im Zusammenhang mit der Kindererziehung eine Abschlussprüfung erstmals nicht bestehen, für eine angemessene Zeit weiterhin Ausbildungsförderung in Form eines Zuschusses erhalten. Zügiges Studieren und überdurchschnittliche Studienabschlüsse müssen durch den teilweisen Erlass des Darlehens belohnt werden. Auch die Erlassbeträge sind zu erhöhen.
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Matthias Berninger, B90/Die Grünen |
Mehr junge Menschen sollen studieren können
Noch immer bin ich davon überzeugt, dass es die beste Lösung wäre, einen Ausbildungsförderungsfonds einzurichten, aus dem alle Studierenden eine elternunabhängige, bedarfsgerechte Förderung erhalten können, wenn sie nach Abschluss des Studiums einkommensabhängige Beiträge in den Fonds einzahlen. Das haben Bündnis 90/Die Grünen schon vor Jahren vorgeschlagen. Aber wenn die Bundesländer und der Koalitionspartner nicht mitspielen, müssen wir eben die zweitbeste Lösung wählen. Das Ziel bleibt dasselbe: Mehr junge Menschen sollen studieren können. Die Studienzeiten sollen verkürzt und die Abbrecherquoten gesenkt werden. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden und die Studierenden einen ausreichenden Lebensunterhalt erhalten.
Höchstsatz soll auf 1.100 Mark steigen
Wir brauchen ein einfaches und transparentes Gesetz, das besser genutzt wird, weil es durchschaubar ist. Und wir brauchen Förderinstrumente, die auf neue Entwicklungen der Wissensgesellschaft reagieren.
Um diese Ziele zu erreichen, sind einige Maßnahmen besonders wichtig. Bei der Ermittlung von Leistungsansprüchen nach dem BAföG sollte das Kindergeld, das den Eltern der Auszubildenden zufließt, nicht mehr anspruchsmindernd angerechnet werden. So werden die Leistungen nach dem BAföG ausgeweitet, zugleich erhalten mehr Auszubildende einen Förderanspruch. Die Freibeträge im BAföG, die für die anrechenbaren Einkommen maßgeblich sind, sollten erhöht und weniger differenziert gestaltet werden. Die Bedarfssätze sollten deutlich angehoben werden, sodass der BAföG-Höchstsatz auf 1100 Mark steigt. Die Unterschiede bei Wohnkosten und Krankenversicherungszuschlägen, die bei der Förderung von Auszubildenden in den alten und neuen Bundesländern noch bestehen, sind aufzuheben.
Anspruch auf Förderung auch bei Auslandsstudium
Um die Internationalität der Ausbildung zu erhöhen, sollten Studierende EU-weit ihren Anspruch auf Ausbildungsförderung "mitnehmen" können, wenn sie zunächst zwei Semester in Deutschland studieren. Zur Förderung von Interdisziplinarität sollten Master-Studiengänge, die auf Bachelor-Abschlüssen aufbauen, auch dann gefördert werden, wenn sie nicht fachidentisch, aber für den späteren Beruf besonders geeignet sind. So wird der interdisziplinären Ausbildung, die heute am Arbeitsmarkt gefordert wird, Rechnung getragen. Zudem wird die Attraktivität neuer Studiengänge gesteigert.
Statt der befristet eingeführten und mehrfach verlängerten Studienabschlussförderung sollte es eine dauerhafte Hilfe zum Studienabschluss geben - unabhängig von den Gründen, die zur Überschreitung der Förderungshöchstdauer geführt haben. Damit entfällt die Voraussetzung, innerhalb der Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen worden zu sein. Auch nach einer selbstverschuldeten Unterbrechung des Studiums soll es eine zweite Chance geben. Zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sollte sich die Förderungshöchstdauer an der Regelstudienzeit der jeweiligen Hochschule orientieren. Damit wird für die Studierenden größere Transparenz und Rechtssicherheit erreicht.
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Cornelia Pieper, FDP |
Gleiche Startbedingungen für kluge Köpfe
Bildung ist für mich als liberale Politikerin die zentrale Frage des 21. Jahrhunderts. Nur wenn es uns gelingt, die "klugen Köpfe" und "guten Hände" weiterhin hervorragend in Deutschland auszubilden, werden wir auch zukünftig zur geistigen, kulturellen und wirtschaftlich führenden Elite in Europa und der Welt zählen. Die gut gebildeten Menschen in unserem Land sind das Humankapital, dass in der sich ausformenden Wissensgesellschaft das größte Potenzial darstellt. Diese in vollem Umfang mit den besten Ressourcen auszustatten, zu fördern und zu unterstützen - auch in finanzieller Hinsicht - ist ein Ziel liberaler Bildungspolitik.
Strukturreform ist überfällig
Als einzige Partei hat die F.D.P. einen eigenen Gesetzentwurf zur BAföG-Reform vorgelegt, der eine grundlegende Strukturreform beinhaltet. Eine moderne Ausbildungsförderung muss aus liberaler Sicht die Eigenverantwortung der Studierenden und Auszubildenden fördern und die finanzielle Unabhängigkeit sichern. Eine dahingehende Reform ist seit langem überfällig. Eine einfache Novellierung des Gesetzes reicht bei weitem nicht mehr aus, um die bestehenden Missstände zu beheben. Derzeit empfangen nur noch 12,6 Prozent der Studierenden BAföG-Leistungen und dies, obwohl sich die Zahl der Studierenden seit Einführung des BAföG 1971 verdreifacht hat. In den 80er und 90er Jahren sank die Zahl der BAföG-Empfänger kontinuierlich. Im Gegensatz dazu sind aber Kindergeld und Steuerfreibeträge für alle Erziehungsberechtigten gestiegen. Wir Liberalen haben in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, Kindergeld und Freibeträge direkt an Studierende und Auszubildende zu zahlen, um so eine Förderung zu ermöglichen, die vom Einkommen der Eltern unabhängig ist. Eine Strukturreform also, die diesen Namen auch verdient.
Drei-Körbe-Modell sichert Chancengleichheit
Im Detail sieht der F.D.P.- Gesetzentwurf drei Körbe vor, aus denen das Geld für den Lebensunterhalt und die Nebenkosten der Ausbildung geschöpft werden kann.
Erster Korb: ein Ausbildungsgeld von 500,- DM, das Kindergeld und steuerliche Freibeträge zusammenfasst. Zweiter Korb: ein elternabhängiger Zuschuss von 350,-DM für Auszubildende und Studenten aus einkommensschwachen Elternhäusern. Dritter Korb: ein unverzinsliches Darlehen bis max. 750,- DM, welches einkommensabhängig gewährt wird und 5 Jahre nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen ist. Es sei denn, der Einzelne kann durch herausragende Leistungen die Darlehnssumme noch mindern. Durch diese umfassende Strukturreform wird gewährleistet, dass auch Kinder aus Elternhäusern mit geringem und mittlerem Einkommen eine qualifizierte höhere Ausbildung oder ein Studium nicht scheuen müssen. Die Intelligenz und die eigene Leistung entscheiden damit über den Bildungsweg. Denn Bildung ist für uns Liberale die zentrale, soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Chancengerechtigkeit, das heißt gleiche Startbedingungen für alle, wird so gewährleistet. Die Bildungsfinanzierung muss diesem Ziel angepasst sein. Ein sozialer Numerus clausus wird durch das liberale Modell effektiv verhindert. Ausbildungsförderung im Zeitalter der Wissensgesellschaft muss aber gerade auch die Unabhängigkeit von den Eltern absichern. Deshalb leiten wir das Kindergeld und Steuerfreibeträge direkt an die Lernwilligen weiter, so wird mehr Eigenverantwortlichkeit zur Verwirklichung der eigenen Berufswünsche erzeugt. Eigenverantwortlichkeit, Chancengerechtigkeit und Leistungsbereitschaft sind die Kriterien für ein modernes Ausbildungsförderungsgesetz.
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Maritta Böttcher, PDS |
Förderung von 1280 Mark soll den Bedarf decken
Seine bildungspolitische Aufgabe, auf eine berufliche Chancengleichheit junger Menschen hinzuwirken, kann das BAföG längst nicht mehr erfüllen. Nur noch 225.000 Studentinnen und Studenten, das sind gerade einmal 12,6 Prozent, erhalten überhaupt noch Ausbildungsförderung nach dem BAföG.
Nicht weniger, sondern mehr sollen studieren
Um auch in Zukunft nicht weniger, sondern mehr jungen Menschen eine Hochschulausbildung zu ermöglichen, fordert die PDS im Bundestag eine sozial gerechte, bedarfsdeckende sowie eltern- und partnerunabhängige Ausbildungsförderung. Die Länge der Ausbildungsförderung muss künftig den tatsächlichen durchschnittlichen Ausbildungszeiträumen entsprechen. Um Chancengleichheit bereits auf dem Weg zur Hochschulzugangsberechtigung durchzusetzen, ist die Ausbildungsförderung von Schülerinnen und Schülern an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 wiederherzustellen.
Mit ihren Vorschlägen orientiert sich die PDS im Bundestag an den Forderungen wichtiger bildungspolitischer Akteure vom Deutschen Studentenwerk bis hin zum studentischen "freien zusammenschluss von studentInnenschaften", die Ausbildungsförderung auf eine neue Grundlage zu stellen. Demnach sollen alle ausbildungsbedingten direkten und indirekten Sozialtransfers, die bisher den Eltern zustehen (Kindergeld und steuerliche Freibeträge), zu einem Sockelbetrag gebündelt und direkt an alle Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler ausgezahlt werden.
Damit wird nicht nur die Elternunabhängigkeit der Auszubildenden gestärkt, sondern auch mit der steuerlichen Privilegierung von Eltern mit hohem Einkommen ("BAföG für Besserverdienende") Schluss gemacht. Der Deutsche Bundestag sollte nicht zulassen, dass ein "Machtwort" des Bundeskanzlers die Ergebnisse einer jahrelangen Reformdebatte der Fachöffentlichkeit vom Tisch fegt.
Ein Sockelbetrag in Höhe von 350 bis 500 DM reicht selbstverständlich nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts aus. Das Reformmodell der PDS im Bundestag sieht daher vor, den Sockelbetrag bis zur Höhe des Durchschnittsbedarfs aufzustocken. Nach den Berechnungen des Deutschen Studentenwerks handelt es sich dabei für Studierende derzeit um ca. 1.280 DM monatlich. Auch dieser Aufstockungsbetrag ist unabhängig vom Einkommen der Eltern zu gewähren. Studierende, deren Eltern nur über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen, erhalten auch diesen Aufstockungsbetrag als staatlichen Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung. Studierende mit überdurchschnittlichen Elterneinkommen haben zwar, wenn sie den Ergänzungsbedarf nicht bei ihren Eltern einfordern möchten, ebenfalls Anspruch auf den Aufstockungsbetrag in voller Höhe; er wird ihnen aber - je nach Einkommenshöhe - ganz oder teilweise als unverzinsliches Darlehen gewährt.
Bessere Förderung für Studierende mit Kindern
Das bildungspolitische Ziel der Chancengleichheit macht es auch erforderlich, die Ausbildungsförderung von Studierenden bzw. Schülerinnen und Schülern mit Kindern spürbar zu verbessern. So ist insbesondere endlich ein Familienzuschlag für die betreuenden Personen einzuführen. Die Ausbildungsförderung von Menschen mit Behinderung hat deren ständige Begleitung und Unterstützung (Ausbildungsassistenz) durch einen kostendeckenden Zuschlag zu gewährleisten. Darüber hinaus sind objektive Benachteiligungen durch eine angemessene Verlängerung der Förderdauer auszugleichen.
Infos
Einzelheiten über die Eckpunkte der von der Bundesregierung geplanten BaföG-Reform auf den Internet-Seiten:
http://www.bundestag.de/mdbhome/wetzema0/stand09102001/pbafoegneu.htm
Ausführliche Informationen über die Ausbildungsförderung finden Sie auf der Seite: www.bmbf.de
Eine Broschüre zur derzeitigen Rechtslage "BAföG 1999/2000 - Gesetz und Beispiele" (Stand: Juli 1999, 96 Seiten) sowie ein Faltblatt "BAföG-Darlehen"mit Hinweisen zur Rückzahlung von Darlehen aus Haushaltsmitteln zu beziehen beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ref. Öffentlichkeitsarbeit
53170 Bonn
e-mail:
information@bmbf.bund400.de