UNTERRICHTUNG DURCH DIE KOMMISSION UNABHÄNGIGER SACHVERSTÄNDIGER
Keine interne Prüfung der Finanzierung von Parteien durch Bundesrechnungshof
(in) Für eine klare Trennung der Gewalten- und Kontrollinstanzen hat sich Hedda von Wedel, die Vorsitzende der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung und Präsidentin des Bundesrechnungshofes (BRH), ausgesprochen: Der BRH sollte nichts mit der Prüfung der Parteienfinanzierung zu tun haben, betonte von Wedel am 22. März in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses, als sie Bezug auf vorangegangene Fragen einzelner Fraktionen nahm.
In ihrer Eigenschaft als Kommissionsvorsitzende und BRH-Präsidentin befürwortete von Wedel eine klare Grenzziehung und betonte, sie könne keinesfalls die Prüfung oder Kontrolle einzelner, in der Sache durchaus nahe liegender Vorgänge befürworten. Es sollte auch nicht versucht werden, die Trennung von Amt und Aufgaben durch Aufgabenstellungen "scheibchenweise" aufzulösen.
Im Hinblick auf den in der Öffentlichkeit verschiedentlich angesprochenen Weg, Spenden über den neutralen Empfänger BRH zu kanalisieren und zu erfassen, erklärte von Wedel, eine solche Regelung sei zwar rein technisch möglich, wäre aber ein Fremdkörper im Amt.
Rechenschaftsbericht definieren
Den von der CDU/CSU als wesentlich angesprochenen Punkt eines "rechtzeitig und ordnungsgemäß" vorgelegten Rechenschaftsberichtes einer Partei erläuterte die Vorsitzende der Kommission mit Hinweis auf den Bericht. Nicht durch die Kommission unabhängiger Sachverständiger, sondern vom Gesetz.geber müsse geklärt werden, ob und inwieweit ein rechtzeitig abgegebener Bericht, der im Hinblick auf die dargestellten Fakten nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche, als eingereicht gelten könne oder nicht. Die Bewertung, ob nachträgliche Richtigstellung.en in einem Rechenschaftsbericht unzulässig seien oder nicht, müsse gerichtlich geklärt oder von der Legislative neu definiert werden.
Der Vorschlag der F.D.P.-Abgeordneten im Ausschuss, der BRH solle die ordnungsgemäße Abgabe durch Befassung und Prüfung klären, sei nicht nur aus Gründen der Gewaltentrennung abzuweisen, es erfordere auch eine sehr tief gehende inhaltliche Befassung mit der Materie, da aus einer oberflächlichen Prüfung keine Entlastung zu erwarten sei. Zu dem von Bündnis 90/Die Grünen und anderen Fraktionen angesprochenen Problem einer Regelung der an Wählerstimmen bzw. am Spendenaufkommen orientierten Zuwendungen erklärte die Kommissionsvorsitzende, eine absolute Regelung funktioniere immer nur über den Weg der Kappungsregelung, die derzeit bei 245 Millionen DM liege.
|
Dr. Willfried Penner, Vorsitzender des Innenausschusses, und Hedda von Wedel, Vorsitzende der Kommission und Präsidentin des Bundesrechnungshofes. |
Hier müsse wiederum vom Gesetzgeber geklärt werden, ob und in welchem Verhältnis Spendenaufkommen und Wählerstimmen.orientierung hinsichtlich der Ungleichgewichtung zu definieren seien und ob angesichts der regelmäßigen Überschreitung der Obergrenze von 230 Millionen DM eine neue Regelung gefunden werden müsse.
Legislativer Regelungsbedarf
Damit nahm von Wedel auch Bezug auf die Frage der SPD, ob eine Anhebungsgrenze regelmäßig neu definiert werden solle oder eine Pauschalierung nach dem Modell des Abgeordnetengesetzes zur Diätenregelung empfohlen werde. Unwidersprochen blieb im Ausschuss eine Anregung der PDS, den Inhalt des Kommissionsberichts einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Bericht sei noch vor Bekanntwerden des aktuellen Geschehens vorgelegt worden und könne Wählerinnen und Wählern helfen, Vorgehensweise und Faktoren der geltenden Parteienfinanzierung zu verstehen.
Schmale Aufgabenstellung
Bereits zu Beginn ihrer Ausführungen hatte die Kommissionsvorsitzende darauf hingewiesen, dass sie ihre Erläuterungen zum Bericht als Vorsitzende der 1995 von Bundespräsident Herzog berufenen "Herzog-Kommission" unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung abgebe und nunmehr als Vorsitzende der jetzigen "Rau-Kommission" Empfehlungen für eine künftige Handhabung ausspreche.
Hedda von Wedel erklärte in diesem Zusammenhang auch, die Definition der Aufgabenfelder der Kommission sei bei der Erarbeitung des 1999 vorgelegten Berichts sehr schmal geraten, weshalb bereits Bundespräsident Herzog die Kommission aufgefordert habe, zumindest in begrenztem Rahmen Vorschläge für eine Neuregelung zu erarbeiten und dabei auch mögliche Auswirkungen darzustellen.