Blickpunkt
April 03/2000
Den Weg zum EuGH ermöglichen(re) Alle deutschen Gerichte sollen künftig dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen können, die sich in einem schwebenden Verfahren auf die Auslegung des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bezieht. Der Rechtsausschuss billigte dazu am 15. März einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/2120). |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003036c