Sozialwohnungen auch mittelbar belegen(vb) Die CDU/CSU will die mittelbare Belegung von Sozialmietwohnungen ermöglichen, um dem Problem "einseitiger Strukturen" in bestimmten Wohngegenden entgegenzuwirken. Da unter anderem auch die Wohnungswirtschaft eine Erweiterung der gesetzlichen Handlungsinstrumente angeregt habe, hat die Union jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur "Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Altschuldenhilfegesetzes" ( 14/2763) vorgelegt. Stadtteilentwicklung fördernEin Investor soll in Zukunft beim Bau neuer Mietwohnungen Wohnungsbauförderungsmittel erhalten, während die Mietpreis- und Belegungsbindungen aber nicht nur für die neuen Wohnungen, sondern auch für ungebundene, bereits im Besitz des Investors befindliche Mietwohnungen vereinbart werden können. Das Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Stadtteilen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen mache diesen Schritt erforderlich, so die Abgeordneten. Im von den Parlamentariern vorgelegten Gesetzentwurf ist eine solche Möglichkeit des nachträglichen Bindungsüberganges auch für bestehende Sozialmietwohnungen vorgesehen. Zusätzlich will die Union das Altschuldenhilfegesetz dahin gehend ändern, dass die mittelbare Belegung auch für Wohnungsunternehmen, die Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen, ermöglicht wird. Zur Begründung heißt es, wegen der Bedeutung dieses Instruments bei der Bekämpfung "sozialer Brennpunkte" und zur Flankierung des Bund/Länder/Kommunen-Programms "Soziale Stadt" könne nicht mehr auf die von der Regierung angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Wohnungsbaurechts gewartet werden, die Angaben der CDU/CSU zufolge erst im Jahre 2002 Wirkung hätte. Der Bundestag hat den Antrag in seiner Sitzung am 23. März an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Federführung und an die Ausschüsse für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Angelegenheiten der neuen Länder zur Mitberatung überwiesen. |