UNTERRICHTUNG Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll bekämpfen(fa) Der Bundestag hat am 16. März den "Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" ( 14/2812) an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen. Ziel des mehrgliedrigen Aktionsplans ist es, Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen. Der Unterrichtung zufolge ist Gewalt gegen Frauen "Ausdruck sowohl noch vorhandener Strukturen einer patriarchalen Gesellschaft als auch individueller Konfliktlösungsmuster". Daneben spielten die konkreten Lebensbedingungen wie Armut, Arbeitslosigkeit, beengte Wohnverhältnisse sowie Alkoholmissbrauch eine nicht unerhebliche Rolle. Die in über 20-jähriger Arbeit gewonnenen Erfahrungen bei der Gewaltbekämpfung sind nach Regierungsangaben nun politisch nutzbar zu machen. Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Prävention plant sie deshalb unter anderem, bereits bei der gewaltfreien Erziehung anzusetzen. Vorgesehen sind in diesem Rahmen spezielle Elternbriefe zur Gewaltthematik, eine Neuauflage des Handbuches "Kindesmisshandlung – Erkennen und Helfen/Eine praktische Anleitung" sowie ein Medienpaket für Lehrkräfte zu Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Teil präventiver Maßnahmen sollen den Angaben zufolge des Weiteren Aktionen zum Schutz behinderter und älterer Frauen sein. Wie die Regierung weiter erläutert, beinhaltet der Aktionsplan eine Prüfung, inwieweit durch die Gesetzgebung häusliche und sexuelle Gewalt sowie Frauenhandel verhindert werden können. Schwerpunkt gesetzgeberischer Maßnahmen müsse es sein, den zivilrechtlichen Schutz für von familiärer Gewalt betroffene Frauen zu verbessern und abzusichern. Mit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zu den Folgen häuslicher Gewalt will die Regierung Unsicherheiten bei betroffenen Frauen sowie bei professionellen Rechtsanwendern, Gerichten und Angehörigen rechtsberatender Berufe abbauen. Zudem soll das Sexualstrafrecht dahingehend geprüft werden, ob es alle bekannten strafwürdigen Sachverhalte lückenlos erfasst. Gegebenenfalls seien Ergänzungen vorzunehmen. Ferner sollen Verletzungen der Rechte ausländischer Frauen, wie Genitalverstümmelungen oder systematische Vergewaltigungen, nach Formulierungsvorschlägen des Bundesrates im Ausländergesetz ausdrücklich benannt werden. Auf internationaler Ebene will der Aktionsplan mit einer verstärkten Vernetzung von Entscheidungen supranationaler Gremien wie etwa der Europäischen Union und des Europarates sowie der Vereinten Nationen dem Thema mehr Geltung verschaffen. |