Weniger Fluglärm in Fürstenfeldbruck gefordert(pt) Die private Mitbenutzung des Militärflughafens Fürstenfeldbruck stand am 22. März im Mittelpunkt einer Anhörung des Petitionsausschusses. In der zugrunde liegenden Eingabe wird gefordert, die fliegerische Mitbenutzung des früher ausschließlich von der Bundesluftwaffe genutzten Flughafens "zumindest" einzuschränken. Nach Darstellung des Petenten ist der Mitbenutzervertrag von der Betreibergesellschaft des Flughafens und dem Bundesministerium der Verteidigung vorbereitet worden. Danach sollen 20.000 Flugbewegungen pro Jahr durch bis zu 200 Flugzeuge zulässig sein. Vorher seien 6.000 Flugbewegungen mit 30 Flugzeugen vorgesehen gewesen. Durch den Lärm des erhöhten Flugaufkommens sehen sich die Petenten belästigt. Sie weisen darauf hin, dass mehr als 20.000 Einsprüche gegen das Planfeststellungsverfahren vorgelegen hätten; mehrere Tausend Menschen hätten dagegen demonstriert. Ein Kompromiss sei nicht zu erreichen. SchadenersatzansprücheBundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) betonte in der Anhörung, dass er juristisch keinen Grund sehe, den Vertrag vonseiten der Bundeswehr zu kündigen. Andernfalls kämen Schadenersatzansprüche im "zweistelligen Millionenbereich" auf die Bundeswehr zu. Die zivile Nutzung des Flughafens könne "politisch sicherlich anders" gewertet werden - juristisch sei aber der Vertrag gültig. Darauf habe er auch die Bürgermeister vor Ort hingewiesen. Aus seiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten zur Lösung der Problems: Entweder werde ein Konsens gefunden, oder die Beteiligten warteten den Ausgang der Klagen vor den Gerichten ab. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass die Bürger in der Region die zivile Nutzung des Militärflughafens Fürstenfeldbruck "schlicht" ablehnten. Sieben von neun betroffenen Gemeinden und auch der Landkreis seien dagegen. Der Vertrag sei rechtlich nicht wirksam, da getäuscht worden sei. Die CDU/CSU-Fraktion appellierte an die Beteiligten, einen Konsens zu finden. |