RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS SIEHT HANDLUNGSBEDARF Bund und Länder sollen Stabilitätspakt schließen(hh) Die Bundesregierung soll mit den Ländern "möglichst" parallel zum Verfassungsgerichtsurteil zum Länderfinanzausgleich eine Einigung zu einem innerstaatlichen Stabilitätspakt erreichen. Dazu hat am 12. Mai der Rechnungsprüfungsausschuss die Regierung einvernehmlich aufgefordert. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) sind mit der Einführung des Euro die Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet, übermäßige Defizite im Bund sowie bei Ländern und Kommunen zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 1999 können die Mitgliedstaaten vom Europäischen Rat mit "erheblichen finanziellen Sanktionen" belegt werden, wenn sie diese Pflicht verletzen und keine erkennbaren Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die Sanktionen könnten laut BRH für die Bundesrepublik Deutschland bei der Überschreitung des Referenzwertes um einen Prozentpunkt bereits zweistellige Milliardenbeträge erreichen. Damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen gegenüber der EG dauerhaft erfüllen könne, seien innerstaatliche Regelungen zwischen Bund und Ländern notwendig. Obwohl sich Bund und Länder ihrer gemeinsamen Verantwortung bereits seit Ende des Jahres 1992 bewusst seien, hätte noch immer keine Einigung über konkrete und verbindliche Verfahren zur Koordinierung ihrer Finanzpolitiken und zur innerstaatlichen Haftung erzielt werden können. "Eine Konsenslösung ist derzeit noch nicht in Sicht", kritisiert der BRH. Nach den Planungen wird laut BRH Deutschland den Referenzwert von drei Prozent bei den jährlichen Neuverschuldungen für das Jahr 2000 mit einem Prozent einhalten – ebenso in den Folgejahren. Bei der Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte, die 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen darf, liege Deutschland sowohl im Jahr 2000 mit 61 Prozent als auch im Jahr 2001 mit 60,5 Prozent über dem Referenzwert. Erst für das Jahr 2002 solle mit 59,5 Prozent der Referenzwert eingehalten werden. Der EG-Vertrag gewähre den Euro-Ländern jedoch einen Spielraum: Wenn die Überschreitung des Referenzwertes "hinreichend rückläufig" sei und sich dem Wert "rasch genug" annähere, so führe das Überschreiten des Referenzwertes nicht zwangsläufig zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens. Diesen Spielraum sieht auch die Bundesregierung, die aufgrund der "mittelfristig positiven Entwicklung" der öffentlichen Haushalte keine akute Regelungsnotwendigkeit für einen innerstaatlichen Stabilitätspakt sieht. Demgegenüber waren die Abgeordneten des Rechnungsprüfungsausschusses jedoch der Ansicht, dass nicht "zwingend" davon auszugehen sei, dass die Kriterien eingehalten werden. Deshalb solle das Problem nicht aus den Augen verloren und eine rasche Einigung mit den Ländern angestrebt werden. Die Bundesregierung wies weiter darauf hin, dass es bei den Gesprächen nicht nur darum ginge, dass sich Bund und Länder einigen müssten, sondern die Länder müssten sich auch untereinander einigen. "Kompliziert wird es im Detail", sagte der Regierungsvertreter. |