BUNDESREGIERUNG IM WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Auftragsvergabe nicht von Tariftreue abhängig machen(wi) Die Bundesregierung setzt die Entscheidung über eine bundeseinheitliche Regelung, die öffentliche Auftragsvergabe von der Vorlage einer "Tariftreueerklärung" abhängig zu machen, aus. Dies berichtete das Bundeswirtschaftsministerium am 10. Mai im Wirtschaftsausschuss. Grund dafür seien ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Januar 2000 und die Unklarheit darüber, wie das Bundesverfassungsgericht über die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Tariftreueerklärungen (Erklärungen der Bieter, dass sie tarifliche Vereinbarungen einhalten) entscheiden werde. Die Regierung würde sich ansonsten der Gefahr aussetzen, eine Regelung vorzuschlagen, die möglicherweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügt. Davon unberührt blieben Überlegungen, illegale Beschäftigung und andere Rechtsverstöße im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen wirksamer zu bekämpfen. Das vor zwei Jahren verabschiedete Vergaberechtsänderungsgesetz schreibe vor, so die Regierung, dass die Anforderungen an Unternehmen ausschließlich an Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu messen seien. Damit habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, das öffentliche Beschaffungswesen nicht für Ziele einzusetzen, die außerhalb des eigentlichen Aufgabenspektrums der öffentlichen Auftragsvergabe liegen. Vorrangiges Ziel müsse es sein, eine wirtschaftliche Beschaffung zu organisieren. Der Gesetzgeber wolle eine Aufspaltung der Märkte in solche für Lieferungen und Leistungen an private Käufer und solche für öffentliche Aufträge nicht zulassen. Die seit längerem geforderte bundeseinheitliche Regelung, die öffentliche Auftragsvergabe von der Vorlage einer Tariftreueerklärung abhängig zu machen, dürfte nach Auffassung des Ministeriums verfassungsrechtliche Probleme bereiten, wenn das Bundesverfassungsgericht die Auffassung des Bundesgerichtshofs bestätige. Der BGH habe das Verfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit der Tariftreueerklärung des Landes Berlin ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob das Berliner Vergabegesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. |