5. VERTRAGSSTAATENKONFERENZ ÜBER BIOLOGISCHE VIELFALT Protokoll über biologische Sicherheit angekündigt(um) Ein Protokoll über biologische Sicherheit (Biosafety-Protocol) wird die Bundesregierung in einer feierlichen Zeremonie auf der in Nairobi (Kenia) tagenden 5. Vertragsstaatenkonferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt unterzeichnen. Dies kündigte sie dem Umweltausschuss am 10. Mai an. Das Biosafety-Protocol solle den internationalen Handel mit genetisch veränderten Organismen regeln. Das Protokoll sei dann in gezeichneter Form bei den Vereinten Nationen in New York so lange zu hinterlegen, bis es insgesamt 50 Länder ratifiziert hätten. Zwischenzeitlich wolle man in der Entwicklungszusammenarbeit mit Instituten und Aufsichtsbehörden von Importländern eine Gentechnik-Schulung starten, um die Verpflichtungen aus dem weltweiten Gentechnikabkommen vorzubereiten, über das Gentechnik-Recht und Importlizenzen von veränderten Produkten zu informieren. Derzeit hätten sich 178 Vertragsstaaten des 1993 in Kraft getretenen Übereinkommens verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen und sie nachhaltig zu nutzen. Im Bereich der nachhaltigen Nutzung und des Tourismus erwarte die deutsche Seite schwierige Verhandlungen mit der Mehrzahl der Entwicklungs- und Schwellenländer. |