ANHÖRUNG Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern entlasten(vb) Die geplanten Änderungen des Altschuldenhilfegesetzes (AHG) sind ein Schritt in die richtige Richtung – doch gehen sie nicht weit genug. Diese Meinung vertraten die meisten Experten der Wohnungsbauunternehmen am 10. Mai bei einer Anhörung des zuständigen Ausschusses. Grundlage der Beratungen waren zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2983) und der F.D.P.-Fraktion ( 14/3209), mit denen unter anderem ein Schlussstrich unter die Privatisierungspflichten zum 31. Dezember 1999 (Koalition) beziehungsweise zum 31. Dezember 2000 (F.D.P.) gezogen werden soll (siehe auch vorherige Seite). Außerdem wurde über drei Anträge der PDS-Fraktion ( 14/1123, 14/2632, 14/2804) und einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/1954) beraten. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungsunternehmen (GdW), Jürgen Steinert, betonte dabei, dass das Ende der Privatisierungsfrist "heute" gezogen werden müsse. Eine vollständige Privatisierung könne nicht erreicht werden – auch nicht im Jahr 2003, in dem bisher die Privatisierungspflicht endet. Er forderte jedoch, dass die Regelung bei leerstehenden oder abgerissenen Wohnungen gestrichen werden soll; außerdem müsse im Gesetz die Freikaufsregelung noch präzisiert werden. "Je mehr die Unternehmen jetzt entlastet werden, desto geringer werden morgen die gesellschaftlichen Kosten sein", betonte der Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle, Friedrich Busmann. Insgesamt sei die vorgesehene Entlastung begrüßenswert, gehe aber nicht weit genug; es müsse noch mehr getan werden. Auch Gesine Kort-Weiher von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände begrüßte die geplanten Änderungen, da sie Rechtssicherheit schaffen würden. Allerdings seien "Nachbesserungen" notwendig, da die ostdeutschen Wohnungsbauunternehmen auch die Gebäude übernehmen müssten, die von den Alteigentümern wegen ihres schlechten Zustandes abgelehnt würden. Günter Haber vom Bundesverband freier Wohnungsunternehmen wies darauf hin, dass die Unternehmen nicht benachteiligt werden dürften, die die Privatisierungsverpflichtungen erfüllt hätten. Für Uwe Albrecht vom Verband der sächsischen Wohnungsunternehmen ist auch die Bevölkerungsentwicklung ein Grund für den hohe Leerstand: So sei die Zahl der Einwohner in Sachsen von 4,8 Millionen im Jahr 1990 auf 4,4 Millionen Ende 1998 gesunken. Die Beratungen wurden im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 17. Mai fortgesetzt und sollen am 7. Juni abgeschlossen werden. |