FRAKTIONSÜBERGREIFENDER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Förderung von Flachs- und Hanfanbau weiterführen(lw) Gegen die Stimmen der Fraktion der F.D.P. wurde ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Entschließungsantrag zur Stützung von und über eine gemeinsame Marktordnung für Faserflachs und Faserhanf im Landwirtschaftsausschuss am 10. Mai angenommen. Die Abgeordneten beziehen sich damit auf einen Vorschlag für eine EG-Verordnung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen einschließlich Faserflachs und Faserhanf, für die eine Stützungsregelung eingeführt sowie eine gemeinsame Marktorganisation geschaffen werden soll. In dem Koalitionsantrag wird grundsätzlich der Schritt der EU-Kommission begrüßt, die Marktordnungsausgaben für Flachs und Hanf zu begrenzen, weil die gegenwärtige Regelung von einigen Mitgliedstaaten exzessiv ausgenutzt worden sei. Allerdings müssten nach der Auffassung der Abgeordneten bereits getätigte und abschließend geplante Investitionen angemessen berücksichtigt werden. Eine Benachteiligung der jungen deutschen Faserindustrie gegenüber den Industrien anderer Mitgliedstaaten sei zu vermeiden. Die Regierung solle sich deshalb bei den Beratungen in Brüssel und im Agrarministerrat für eine Regelung einsetzen, die den bisher erreichten Entwicklungsstand in Deutschland absichere und bei der neuen Prämienausgestaltung auch genügend Spielraum für die Bedienung neuer Märkte zulasse. Den Abgeordneten zufolge würden die im Rahmen der Verarbeitungshilfe vorgeschlagenen Mengen von 6.000 Tonnen Flachs und Hanf den in Deutschland noch im Aufbau befindlichen Kapazitäten von etwa 27.000 Tonnen nicht annähernd gerecht werden. Dem Landwirtschaftsausschuss Rede und Antwort stand der EU-Direktor für Marktorganisation von pflanzlichen Erzeugnissen, Lars Christian Hoelgaard. Er vertrat die Auffassung des EU-Rates, wenn sich nach fünf Jahren eine echte Absatzmöglichkeit für größere Mengen an Hanf böte und der Markt da sei, dann gäbe es keinen Grund den Markt weiter künstlich zu stützten. |