Renten vor dem Monatserstrn zahlen(as) Der Bundestag hat am 18. Mai den Gesetzentwurf der Regierung zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat (13/3159) angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ( 14/3330) vom 10. Mai an. Der Ausschuss hatte das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, den Eingang der Renten auf dem Empfängerkonto am letzten Bank-Geschäftstag vor dem Monatsersten zu gewährleisten. Durch das Gesetz werden die Träger der Renten- und Unfallversicherung verpflichtet, die Renten zum letzten Bank- Geschäftstag des Monats auszuzahlen, der dem Fälligkeitsmonat vorausgeht. Alle Fraktionen begrüßten im Ausschuss den Entwurf und sahen die Notwendigkeit, einer Verunsicherung der Rentner rasch entgegenzuwirken. Daher solle die Materie gesetzlich geregelt werden. |