PDS-ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN Noch Beratungsbedarf vor Änderung des Parteiengesetzes(in) Vorerst zurückgezogen hat die PDS am 17. Mai im Innenausschuss ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien ( 14/2719). Die anderen Fraktionen hatten verdeutlicht, es gebe zwar viel Übereinstimmung hinsichtlich der Notwendigkeit von Änderungen, eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt wurde aber als "verfrüht" angesehen. Als völlig unstrittig erklärte die SPD die Notwendigkeit von Änderungen beim Gesetz über die politischen Parteien angesichts der Tatsache, dass die Parteien an Glaubwürdigkeit verlören. Eine Gesetzesinitiative zum jetzigen Zeitpunkt sei allerdings so "überflüssig wie ein Kropf". Da alle Parteien betroffen seien, sollten notwendige Änderungen ohne die Tagesaktualität des Untersuchungsausschusses und mit emotionalem Abstand unter Einbeziehung der noch zu gewinnenden Erkenntnisse erfolgen. Bei Zustimmung zu einzelnen Vorschlägen der PDS-Initiative empfahl auch die CDU/CSU "aus jetziger Sicht keinen Schnellschuss zu starten, sondern die Abstimmung über den Entwurf zurückzustellen". Mit Sicherheit werde es sowohl von der Regierungskoalition als auch von der Union Entwürfe hierzu geben. In die richtige Richtung gehe der PDS-Vorschlag, zurückzugebende Gelder in den Bundeshaushalt einzustellen, woher sie zum Teil gekommen seien. So finde der Gedanke, Wirtschaftsprüfer nach einem Zeitraum von fünf Jahren zu wechseln, in der Union keinen Widerspruch. Dagegen sei der Vorschlag, Fehlverhalten strafrechtlich zu sanktionieren, auf Bundesebene nachvollziehbar und möglich, werde aber auf Regional- und Kreisebene zunehmend problematisch. Eine jährliche Begrenzung von Parteispenden auf 30.000 DM bei natürlichen Personen sei dagegen wohl eher aus Sicht der PDS verständlich. Auch Bündnis 90/Die Grünen begrüßten die geforderte gesetzliche Transparenz. Viele Vorschläge seien aber nicht zu Ende gedacht. So sei zu überlegen, ob eine Aberkennung von Parlamentsmandaten bei relevanten Gesetzesverletzungen als Alternative zu strafrechtlichen Sanktionen nicht viel wirkungsvoller wäre. Grundsatzfragen in der Parteiengesetzgebung, so die F.D.P., "sollten tunlichst" in einer fraktionsübergreifenden Initiative diskutiert und vereinbart werden. Die Fraktion habe hierzu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt und inzwischen 28 Punkte erarbeitet. Generell müsse das Gesetz "verklart" werden. Klarheit sei gegenüber Wählern und Wählerinnen erforderlich, aber auch im Hinblick auf unerwünschte Interpretationen eines Gesetzes durch versierte Anwälte. Diese präzise Formulierung fehle sowohl dem Gesetz als auch der PDS-Initiative. |