Asyl-Unterbringung sofort ändern(in) Die Unterbringung von Asylsuchenden im Flughafenverfahren muss sofort geändert werden. Darauf einigten sich am 17. Mai fraktionsübergreifend die Abgeordneten des Innenausschusses. Anlass war der Regierungsbericht über den Selbstmord einer Asylbewerberin im Frankfurter Transitgebäude. Dort seien Asylsuchende menschenunwürdig untergebracht – in geschlossenem engstem Raum – ohne Geschlechtertrennung, ohne Möglichkeit, Fenster zu öffnen oder sich normal zu bewegen. Die gesetzlichen drei Wochenfrist zur Internierung führe zu einer ,freiwilligen' Bleibe-Erklärung der Asylbewerber, um nicht abgeschoben zu werden. Diese Zustände seien nicht länger hinnehmbar, betonten SPD und Union. Der Herbst-2001-Termin Hessens sei "viel zu spät". Laut F.D.P. war eine Verbesserung der Verhältnisse schon seit fünf Jahren zugesagt. Im Grundsatz solle sich aber am Verfahren nichts ändern, da sind sich auch die Bündnisgrünen einig, die ein Sammellager vorschlagen, um die ‚Abschiebeautomatik' aufzuheben. |