GEHEIMDIENSTE Asylsuchende nicht eingeschüchtert(in) "Entschieden" hat die Bundesregierung eine "Unterstellung" der PDS zurückgewiesen, wonach es zur Praxis deutscher Sicherheitsbehörden gehöre, auf ausländische Asylsuchende mit rechtswidrigen Methoden wie Einschüchterung und Erpressung einzuwirken oder dies zu dulden. In der Antwort ( 14/3200) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3053) zu Berichten über Anwerbungen von Kurden als Informanten für deutsche Verfassungsschutzbehörden oder türkische Vertretungen in Deutschland erklärt die Regierung, sie habe von der geschilderten Selbsttötung eines 29-jährigen Kurden am 8. März vor dem Reichstag erst durch die Medien Kenntnis erhalten. Die Berliner Behörden hätten inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Danach sei der Mann seit 1995 im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gewesen. Bei der Selbstverbrennung habe er seinen türkischen Reisepass dabeigehabt. Informationen, der Kurde sei von Angehörigen des türkischen Konsulats in München eingeschüchtert und erpresst worden, damit er für sie als Informant arbeite, liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. |