RECHTSAUSSCHUSS BILLIGTE GESETZENTWURF Vergleichende Werbung soll nicht länger verboten sein(re) Vergleichende Werbung soll künftig unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Einstimmig hat am 17. Mai der Rechtsausschuss dazu einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/2959) in geänderter Fassung gebilligt. Damit soll eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 1997 in deutsches Recht umgesetzt werden. Bislang ist den Angaben zufolge die vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Sie sei jedoch vor der Verabschiedung der Richtlinie von der Rechtsprechung in den meisten Fällen als wettbewerbswidrig angesehen worden. Allerdings soll vergleichende Werbung auch künftig als Verstoß gegen die "guten Sitten" gewertet werden, wenn sie sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht. Gleiches gelte, wenn es zu Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen kommen könne. Entsprechende Regelungen sollen Eingang in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) finden. Anders als von der Regierung vorgesehen, soll im Rahmen der Gesetzesinitiative nicht über die Reichweite des Verbots von Sonderveranstaltungen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs sowie über das Recht von Räumungsverkäufen entschieden werden. Der Ausschuss beschloss dazu, entsprechende Formulierungen zur Änderung des UWG aus der Vorlage herauszunehmen. Über beide Materien soll zu einem späteren Zeitpunkt befunden werden. |