Frauenspezifische Gründe bei Asylantrag berücksichtigen(pt) Rund 300 in ihren Heimatländern aus frauenspezifischen Gründen verfolgte Frauen suchen jährlich in der Bundesrepublik Deutschland Asyl. Dies erklärte die Vertreterin des Bundesinnenministeriums am 17. Mai bei einer Anhörung des Petitionsausschusses. In der zu Grunde liegenden Eingabe, die von mehr als 100.000 Menschen unterschrieben wurde, heißt es, dass Frauen "nach wie vor" in zahlreichen Ländern gesellschaftlich unterdrückt würden. Trotzdem erhielten die verfolgten Frauen in Deutschland kein Asyl - obwohl ihnen bei einer Rückkehr in ihr Heimatland "Repressalien" drohen würden. Deshalb forderten die Petenten, den Schutz verfolgter Frauen zu verbessern: Die vorhandenen Gesetze sollten so ausgelegt werden, dass Frauen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung Asyl gewährt werde. Die Regierungsvertreterin betonte, dass es schon nach geltendem Rechts möglich sei, diesen Frauen Asyl zu gewähren beziehungsweise sie nicht abzuschieben. Zusätzlich sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die Verwaltungsvorschriften unter diesem Gesichtspunkt zu überarbeiten. Dies sei mittlerweile geschehen. Der Entwurf, der vom Kabinett noch verabschiedet werden müsse, sehe vor, dass frauenspezifische Gründe stärker berücksichtigt werden sollten. Dazu gehörten systematische Vergewaltigung, schwere Formen sexueller Gewalt und Genitalverstümmelungen. Vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge würden 45 speziell ausgebildete Entscheiderinnen für frauenspezifische Fälle eingesetzt würden. Eine der Entscheiderinnen kritisierte bei der Anhörung, dass besonders in den neuen Bundesländern Institutionen fehlten, in denen die Frauen entsprechend betreut werden könnten. Gerade in diesem Bereich sieht auch die Bundesregierung noch Handlungsbedarf. |