Bundestag wird Stellung nehmen(re) Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das der Unterbezirk Krefeld der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie die dortigen Kreisverbände der Christlich-Demokratischen Union und von Bündnis 90/Die Grünen gegen das Gesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise angestrengt haben, wird der Bundestag eine Stellungnahme abgeben und einen Prozessbevollmächtigten bestellen. Dies beschloss das Parlament am 29. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/3704). Sozialdemokraten, Union und Bündnisgrüne am Niederrhein machen übereinstimmend geltend, die Zuordnung des Gebietes der kreisfreien Stadt Krefeld zu zwei Wahlkreisen verletze ihre verfassungsmäßigen Rechte. Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung sei nicht ausreichend gewährleistet. Zu sieben weiteren Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht votierte der Bundestag hingegen dafür, von einer Äußerung abzusehen. Auch hierzu hatte der Fachausschuss eine Beschlussempfehlung ( 14/3703) vorgelegt. |