Alte Einbauteile nicht umsatzsteuerfrei belassen(fi) Keine Mehrheit hat am 5. Juli ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion (14/2386neu) im Finanzausschuss gefunden, mit dem die Steuerfreiheit von alten Einbauteilen klargestellt werden sollte. Diese Einbauteile sollten nach dem Willen der PDS dann von der Steuer befreit sein, wenn sie kein komplettes Produkt darstellen, sondern lediglich eine Komponente, und wenn sie selbst wieder aufgearbeitet ("regeneriert") werden sollen. Die Fraktion hatte daran erinnert, dass die Verwendung so genannter "regenerierter" Komponenten wie Motoren, Anlasser oder Lichtmaschinen im Kfz-Gewerbe einer im Vergleich zu neuen Teilen effektiv höheren Mehrwertsteuer unterliege. Aus Vereinfachungsgründen zögen die Finanzämter dem Lieferanten (Werkstätten, Ersatzteilhändler) zusätzlich zur Umsatzsteuer der eingebauten regenerierten Komponente noch eine weitere Umsatzsteuer ein, die auf zehn Prozent des Wertes des eingebauten Teils basiere. Mittlerweile klafften die tatsächlich vom Käufer zu zahlenden Steuern für Neuteile (16 Prozent) und für Austauschteile (17,6 Prozent) so weit auseinander, dass die Konkurrenzfähigkeit der regenerierten Komponenten behindert werde, hatte die PDS argumentiert. Dem Unternehmer sei zwar freigestellt, statt des vereinfachten Verfahrens auch den tatsächlichen gemeinen Wert des Altteils zur Umsatzsteuerermittlung anzusetzen, so die Fraktion, doch liege dieser häufig über zehn Prozent des eingebauten regenerierten Teils, so dass die Umsatzsteuer noch stärker steigen würde. |