Steuerabkommen mit USA bewilligt(fi) Der Bundestag hat am 29. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/3248) zur Umsetzung eines Protokolls zugestimmt, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern geändert worden ist. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag ( 14/3678). Das Protokoll soll auf Nachlässe und Schenkungen angewendet werden, wenn der Erblasser einen Wohnsitz in einem der beiden Staaten oder in beiden Staaten hatte. Die Doppelbesteuerung wird nach Regierungsangaben vermieden, indem der Wohnsitzstaat die Steuer des anderen Staates, die auf das in diesem Staat gelegene Vermögen erhoben wird, auf seine Steuer anrechnet. |